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Möglichkeiten die Ratenhöhe beim Kredit herabzusetzen
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Bei Verbraucherkrediten vereinbaren Kreditnehmer und Geldinstitute eine feste Laufzeit, aus deren Umfang sich die Höhe der Kreditraten berechnet. Eine Veränderung der Ratenhöhe bewirkt automatisch eine Verkürzung oder eine Verlängerung der Kreditlaufzeit.
Ist die Höhe der monatlichen Kreditraten mit der Bank frei verhandelbar oder an feste Vorgaben gebunden? Besteht während der Laufzeit überhaupt die Möglichkeit, bei Bedarf die Höhe der monatlichen Kreditraten zu verändern und herabzusetzen?
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Die meisten Banken bieten ihren Kreditkunden unterschiedliche Laufzeiten und damit indirekt die Wahl der Höhe ihrer monatlichen Kreditraten an. Dabei sind beide Werte in den meisten Fällen nicht frei verhandelbar, sondern nur durch die Entscheidung für eine von mehreren seitens der Bank vorgeschlagenen Laufzeiten wählbar.
Während eines laufenden Kredites erfordert die Neuvereinbarung der Ratenhöhe durch eine Laufzeitveränderung der Zustimmung der Bank, da abgeschlossene Verträge grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Vertragspartner verändert werden können.
Da notleidende Kredite weder dem Kreditgeber noch dem Kunden nützen, akzeptieren die meisten Banken eine begründet vorgetragene Bitte um eine Veränderung der monatlichen Raten. Wenn ihre Geschäftsbedingungen hierfür zudem ein zu entrichtendes Entgelt vorsehen, lässt sich dieser Passus als grundsätzliche Zustimmung zu Ratenänderungen interpretieren.
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