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Höhe der Abschlussgebühr beim Bausparvertrag

 
Beim Neuabschluss eines Bausparvertrages berechnen Bausparkassen eine sogenannte Abschlussgebühr. Diese verringert den Ertrag und dient unter anderem der Bezahlung der Provision an den Vertreter. Die Abschlussgebühr wird aber auch fällig, wenn der Kunde aktiv eine Zweigstelle der Bausparkasse aufsucht und den Vertrag dann dort unterschreibt, ohne dass diese tatsächlich eine Provision an einen Vertreter bezahlen muss. Wie hoch ist denn die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen? Bestehen da Unterschiede zwischen den einzelnen Bausparkassen?
  
strickliesel
 
 
 
Der Begriff Abschlussgebühr hat sich eingebürgert, ist aber eigentlich ja nur bei Vertragsabschlüssen mit öffentlich-rechtlich geführten Bausparkassen gültig und zutreffend. In anderen Fällen wird auch korrekt von einem Abschlussentgelt oder einer Abschlussprovision gesprochen. Die Höhe der Provision unterscheidet sich je nach Bausparkasse und teilweise auch je nach Vertragstyp innerhalb eines Unternehmens. Sie beläuft sich auf mindestens ein und höchstens drei Prozent der vereinbarten Bausparsumme.

Die meisten Gesellschaften berechnen lediglich zwischen 1,0 und 1,6 Prozent, höhere Abschlussprovisionen werden nur von wenigen Instituten erhoben. Einige Bausparkassen verzichten ja sogar gänzlich auf die Erhebung einer Abschlussprovision. Das Recht zum Berechnen von Abschlussentgelten für Bausparverträge war über einen längeren Zeitraum umstritten, im Jahr 2010 hat der Bundesfinanzhof jedoch geurteilt, dass angemessene Abschlussprovisionen zulässig sind.
  
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