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Berechnung und Höhe vom Berufsschadensausgleich

 
Der Berufsschadensausgleich soll geschädigte Personen wohl so stellen, als ob sie den zu einer beruflichen Einschränkung geführt habenden Schaden nicht erlitten hätten. Empfänger sind überwiegend Kriegsversehrte, deren Zahl naturgemäß stetig abnimmt. Des Weiteren haben Opfer von Gewalttaten und im Dienst verletzte Bundeswehrsoldaten Anspruch auf Leistungen nach dem Berufsschadensausgleich. Wie wird dieser berechnet und in welcher Höhe erfolgt die Auszahlung?
  
Oskar
 
 
 
Der Berufsschadensausgleich gehört zu den Leistungen des Entschädigungsrechts und beruht auf den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Seine Höhe beträgt 42,5 Prozent des durch den Schaden eingetretenen Verlustes. Dieser wird aus dem Vergütungsunterschied zwischen der früher und der jetzt ausgeübten Tätigkeit errechnet.

Des Weiteren wird die bezogene Ausgleichsrente zudem auf die Bezüge aus dem Berufsschadensausgleich angerechnet. Zur Vereinfachung der Berechnung des Berufsschadensausgleichs wird das maßgebliche Nettoeinkommen fiktiv durch den Abzug durchschnittlicher Beträge vom Bruttoeinkommen ermittelt.

Des Weiteren erfolgt die Berechnung nicht mehr mit den Einkommenswerten eines konkreten Berufes, sondern anhand von nur noch fünf Vergleichsgruppen. Die Dynamisierung folgt seit 2011 für neue Fälle nicht mehr der Rentenentwicklung, sondern erfolgt anhand der Entwicklung der Beamtenbesoldung.
  
utebar
 
 
 
Die Berechnung eines Berufsschadensausgleiches ist wahrscheinlich ziemlich simpel, denn wie du schon selbst beschrieben hast, soll der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Schaden nie eingetreten wäre. Also gehe ich mal davon aus, dass dann ein bestimmter Tagessatz ermittelt wird, den man vor dem Schadensereignis verdient hat.

Erleidet man irgendwelche Nachteile durch ein Ereignis, die durch Fremdeinwirkung bedingt sind, so macht man dann eben einen Berufsschadensausgleich geltend, was man auch als Verdienstausfall bezeichnen könnte. Und die letztendliche Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich eben durch die Differenz des Einkommens vorher und nachher.
  
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