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Höhe der Abschlagszahlung bei Handwerkern
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Handwerkerrechnungen werden nicht immer in einer Summe fällig. Häufig fordern Handwerker Abschlagszahlungen vor der Fertigstellung des gesamten Auftrages an. In welchen Fällen sind Abschlagszahlungen für Handwerker rechtlich zulässig?
Wie wird die Höhe der fälligen Abschlagszahlung berechnet? Kann es zu Überzahlungen kommen und wie werden diese verrechnet? Hattet oder kennt ihr derartige Fälle und wie würdet ihr dabei vorgehen?
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Abschlagszahlungen bei Handwerkerrechnungen sind nur bei größeren Aufträgen üblich, während einfache Reparatur- und Ausbesserungstätigkeiten nach der kompletten Fertigstellung zu zahlen sind. Der Handwerker kann eine Abschlagszahlung schon verlangen, wenn die bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geleisteten Arbeiten einen messbaren Wertzuwachs bewirken. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem bis zur Zahlungsanforderung erzielten Wertzuwachs.
Bei Einhaltung dieser Regelung kann es eigentlich nicht zu Überzahlungen kommen. Sollte der Handwerker unwidersprochen überhöhte Abschlagszahlungen verlangt haben, erkennt der Auftraggeber diesen Sachverhalt ja in der Abschlussrechnung. Falls diese dann ein Guthaben aufweist, muss der Handwerksbetrieb den überzahlten Betrag in jedem Fall zurückerstatten. Die Abschlagsrechnung setzt keine explizite Abnahme der geleisteten Arbeiten voraus, dennoch müssen diese mängelfrei erstellt sein.
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