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Definition und Begriffserklärung von Kreditermächtigung
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Im Finanzierungsbereich trifft man ja des Öfteren mal auf die komischsten Fachbegriffe. In diesem Zusammenhang bin ich auch auf den Begriff der Kreditermächtigung gestoßen und wüsste schon ganz gern mal, was dieser eigentlich bedeutet und darstellt. In welchen Bereichen oder Personenkreisen kommt denn eine Kreditermächtigung überhaupt vor? Was drückt eine Kreditermächtigung aus und welche Auswirkungen hat diese?
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Die Kreditermächtigung erlaubt öffentlichen Haushalten die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen sowie zur Deckung der notwendigen Ausgaben. Die meisten Staaten verwenden für ihre einzelnen Gliederungsebenen generelle Kreditermächtigungen, deren Begrenzung als absoluter Betrag oder als Prozentsatz eines Richtwertes ausgedrückt werden kann.
In Deutschland ist meines Wissens nach, die Begrenzung des Höchstbetrages als feststehender Wert üblich und in den jeweiligen Haushaltsgesetzen oder Haushaltsordnungen verankert. Die Kreditermächtigung bewirkt in der Praxis eine Höchstbeschränkung der Kreditaufnahme, sie muss der Höhe nach keineswegs ausgenutzt werden. Nicht ausgenutzte Kreditermächtigungen dürfen grundsätzlich auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die nicht rechtzeitige Verabschiedung eines neuen Haushaltsplanes bewirkt automatisch die vorläufige Weitergeltung einer bestehenden Kreditermächtigung.
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