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Hinzuverdienstgrenzen bei Arbeitslosigkeit und Hartz 4

 
Selbst Arbeitslose und Hartz 4 Bezieher können sich ja nebenbei noch den einen oder anderen Euro dazuverdienen. Nur welche Freibeträge gelten denn aktuell beim jeweiligen Status? Welche Hinzuverdienste sind bis zu welcher Höhe also unschädlich und finden keinerlei Berechnung auf das Arbeitslosengeld oder die Hartz 4 Bezüge?

Worauf sollte man denn ganz besonders achten, wenn man auch nur eine kleine Nebentätigkeit aufnimmt? Gelten da irgendwelche Freibeträge und muss man Einnahmen die darunter liegen auch nicht angeben? Gelten die Freibeträge beim Hinzuverdienst monatlich oder werden die jährlichen Einnahmen gerechnet? Welchen Einfluss haben im Haushalt lebende Kinder auf die Höhe der Hinzuverdienstgrenze?
  
sternchen
 
 
 
Bei ALG I Beziehern lag die Hinzuverdienstgrenze mal bei 165€ im Monat. Ob diese dem derzeit aktuellsten Stand entspricht weiß ich nicht genau. Meldepflichtig sind diese Formen des Nebenerwerbs jedoch auf alle Fälle. Egal ob es sich hierbei um eine selbständige oder nichtselbständige Nebenbeschäftigung handelt.

Was jetzt den unschädlichen Zuverdienst im Monat oder Jahr angeht, so ist meistens in einschlägiger Literatur der Begriff von „Durchschnittlich 165€ im Monat“ zu lesen und somit gehe ich mal davon aus, dass man hierbei wohl den Jahresdurchschnitt heranzieht. Beim Arbeitlosengeld II oder umgangssprachlich Hartz4, liegt der anrechnungsfreie Hinzuverdienst derzeit wohl bei monatlichen 100€. Was die Kinder angeht, so weiß ich nur, dass die so genannten Aufstocker davon „profitieren“. Da gelten dann wohl prozentual höhere Freibetragsgrenzen.
  
Dalli
 
 
 
   
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