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Berechnung der Höhe des Abfindungsanspruchs bei Kündigung

 
So man durch Kündigung seinen Arbeitsplatz verliert, hat man ja in aller Regel auch einen Abfindungsanspruch. Steht einem diese Abfindung eigentlich gesetzlich und jedem zu? Gibt es denn gewisse Voraussetzungen für den Erhalt einer Abfindung?

Können einem aus einer Abfindungszahlung heraus womöglich auch Nachteile entstehen, wie beispielsweise die Kürzung oder Aussetzung von Arbeitslosengeld? Gibt es einen Berechnungsschlüssel wonach die Höhe eines Abfindungsanspruchs berechnet wird oder ist das frei verhandelbar?
  
frankie
 
 
 
Meinem Wissen nach besteht ein prinzipieller oder gar gesetzlich verankerter Anspruch auf eine Abfindung nicht. Wobei natürlich dennoch Abfindungszahlungen bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen dennoch gängige Praxis sind. Dies resultiert nicht daraus dass die meisten Arbeitgeber jetzt sonderlich sozial eingestellt wären, sondern mehr aus dem Kalkül heraus sich teure Kündigungsschutzprozesse zu ersparen.

Wenn man mit dem Arbeitgeber überein kommt, ist die beste Variante sicherlich das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden und sich darin dann vertraglich auf eine bestimmte Abfindungshöhe zu einigen. Natürlich kann je nach Höhe der Abfindung auch eine Anrechnung auf wo mögliche Arbeitslosengeldansprüche oder auch steuerliche Forderungen erfolgen.

Aber das würde ich jetzt mal nicht unbedingt als einen Nachteil ansehen, denn schließlich bleibt ja immer noch ein Großteil der Abfindung hängen. Einen festen und allgemeinverbindlichen Berechnungsschlüssel für die Höhe einer Abfindung gibt es nicht. Kann man sich mit dem Arbeitgeber auf keine Abfindungshöhe einigen, würde ich diese vom Arbeitsgericht festlegen lassen. Die Faustformel derzeit liegt wohl bei etwa 25 bis 50% des monatlichen Bruttoverdienstes.
  
Froschkoenig
 
 
 
   
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