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Berechnung, Abführung und Erstattung der Lohnsteuer

 
So man einer nichtselbständigen Arbeit nachgeht und somit Einkünfte erzielt sind diese ja in aller Regel Lohnsteuerpflichtig. Nur nach welchen Grundlagen und von wem wird denn überhaupt die Lohnsteuer berechnet? Wer ist denn wann für eine ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer zuständig? Unter welchen Voraussetzungen sind denn auch Steuererstattungen an den Arbeitnehmer denkbar?
  
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Die Lohnsteuer ist die Art der Erhebung der Einkommenssteuer (vom Finanzamt und im Gesetz als Einkommensteuer bezeichnet), welche bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu zahlen ist. Die Lohnsteuer selbst macht sich hierbei
an so genannten Lohnsteuertabellen fest und wird direkt vom Arbeitgeber vor der Lohnauszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sie gehört somit zu den Quellensteuern.

Für die Berechnung der Lohnsteuer ist neben dem Verdienst auch die Steuerklasse des Arbeitnehmers maßgeblich, die entsprechenden Daten waren bis zu ihrer Abschaffung auf der Lohnsteuerkarte gespeichert und werden heute anhand der persönlichen Steuerkennnummer ermittelt. Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte erhalten zumeist eine Lohnsteuererstattung nach dem Lohnsteuerausgleich, da ihre Werbungskosten nicht selten höher als der dafür berücksichtige Pauschalbetrag sind.
  
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