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Wann Sonderkündigungsrecht bei Versicherungsverträgen?
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Am letzten Wochenende habe ich nach Jahren meine ganzen Versicherungsverträge einmal überprüft und habe festgestellt, dass ich deutlich zu viele Verträge abgeschlossen habe und dass einige wohl auch mit Sicherheit völlig unnötig sind. Diese Verträge würde ich am liebsten alle sofort kündigen, aber sehr wahrscheinlich wird das nicht so einfach und schnell gehen. Die Laufzeiten der Verträge sind teilweise recht unterschiedlich und manche auch ziemlich lange.
Nun meinte ein Nachbar, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungsverträgen geben soll. Hat jemand von euch damit eventuell schon einmal Erfahrungen gemacht und kann mir da mit näheren Informationen und Tipps weiterhelfen? In welchen Fällen gilt denn ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel auch wenn man wie ich einfach überversichert ist?
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Mir wäre es nicht bekannt, dass man bei zu vielen Versicherungen einen oder mehrere Verträge vorzeitig kündigen kann. Es sind immer bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, das wird in deinem Fall mit Sicherheit auch so sein. Du müsstest dazu einmal in deinem Vertrag nachschauen, denn die Laufzeiten und Fristen für eine Kündigung können bei Sachversicherungen unterschiedlich sein. Ein Sonderkündigungsrecht kann dann in Anspruch genommen werden, wenn deine Versicherung die Beiträge erhöht.
Du kannst wohl einen Vertrag auch vor dem Ablauf der Laufzeit kündigen, wenn es zu einem regulierungspflichtigen Schaden gekommen ist. In vielen Haushalten gibt es ja ansonsten auch Haustiere die man auch gegen allmögliche Risiken versichern kann. Du kannst ja beispielsweise für einen Hund oder eine Katze eine Krankenversicherung abschließen. Wenn das Tier stirbt, dann gilt mit Sicherheit auch das Sonderkündigungsrecht, das versicherte Wagnis gibt es ja nicht mehr.
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Ja, ganz so einfach kann man sich natürlich kein Sonderkündigungsrecht bei den Versicherungsverträgen aus dem Ärmel schütteln, denn das bedarf schon gewisser Voraussetzungen. Wie die Fristen zur Kündigung aussehen, dass sollte ja in deinem Vertrag verankert sein, aber normalerweise kann man eine Versicherung drei Monate vor dem Vertragsablauf kündigen. Sonderkündigungsrechte treten meinem Wissen nach nur ein, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht oder nach einem Schadensfall. Auch wenn der Schaden reguliert oder beglichen wurde, spielt dabei wohl keine Rolle.
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