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Wann Steuererstattung auf Kapitalertragssteuer möglich?
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Bei den Zinsen, die ich von meiner Bank immer so für meine Anlage ausgezahlt bekomme wird grundsätzlich immer eine Kapitalertragssteuer abgezogen. Das ist ja jedes Mal nicht gerade wenig. Habe um ehrlich zu sein jetzt nicht so die Lust deshalb extra bei meiner Bank nachzufragen weil man da immer so ewig warten muss.
Und wenn man Termine vereinbart, können selbst die zeitlich da nicht eingehalten werden. Wechsel die Bank halt nicht weil die hier gleich bei mir um die Ecke ist und die Konditionen sonst auch stimmen. Hoffe, dass mir hier aber sonst jemand kurz mal mitteilen könnte, wann eine Steuererstattung auf die Kapitalertragssteuer denn möglich ist?
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Zu allererst solltest du natürlich mal die Freibeträge auf deine Zinsen von Kapitalanlagen ausschöpfen. Dies kannst du ja problemlos per Freistellungsauftrag bei jeder Bank beantragen. Die Freibeträge liegen derzeit wohl noch bei 801€ für Ledige und bei 1602€ für Verheiratete. Alles was dann darüber an Zinsen aufläuft, wird natürlich mit 25% Kapitalertragsteuer und ggf. auch noch mit Kirchensteuer besteuert. Es gibt wohl noch nach dem so genannten Doppelbesteuerungsabkommen die Möglichkeit sich die Abzugssteuern erstatten zu lassen, aber dieses Verfahren wird wohl bei dir kaum greifen.
Dazu müsstest du wohl deinen überwiegenden Hauptwohnsitz im Ausland haben und dies natürlich auch zum Nachweis bringen. Wenn du jedoch keinerlei Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingereicht haben solltest, dann würde ich es vielleicht mal über den Jahreslohnsteuerausgleich probieren den nicht berücksichtigten Freibetrag rückwirkend geltend zu machen. Da solltest du ja dann die zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer berücksichtigt und erstattet bekommen. Aber dazu würde ich mich doch schon lieber mal entweder bei dem Finanzamt direkt oder bei einer Steuerberatung erkundigen.
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