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Schreibt das Insolvenzverfahren zwingend einen Anwalt vor?
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Zum Thema Insolvenzverfahren habe ich hier schon sehr interessante Informationen nachlesen können. Die Informationen dazu sind ja sonst häufig ziemlich unverständlich formuliert, was hier im Forum glücklicherweise nicht immer der Fall ist. Über weitere Details wäre ich jedoch schon sehr dankbar. Bei einer guten Freundin läuft es leider geschäftlich in der letzten Zeit nicht mehr so gut.
Sie hat letztes Jahr den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt, aber die Planung im Vorfeld war wohl doch nicht ausreichend. Ihre finanziellen Rücklagen sind derzeit so gut wie aufgebraucht und es scheint alles nach ihren Aussagen auf eine Insolvenz hinauszulaufen. Vielleicht weiß hier der eine oder andere mehr dazu. Schreibt das Insolvenzverfahren eigentlich zwingend einen Anwalt vor?
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Das ist wirklich schade, dass es bei deiner Freundin geschäftlich so schlecht aussieht. Sicherlich ist es ratsam sich zunächst von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dabei ist dann jedoch mit nicht gerade geringen Gebühren zu rechnen. In einem Fernsehbericht war mal von bis zu mehreren 1.000 Euro die Rede. Hat man jedoch nur geringe Einnahmen, dann werden Beratungshilfescheine angeboten. Das ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich.
Deine Freundin kann sich doch zunächst einmal beim zuständigen Amtsgericht erkundigen. Wichtig sind für so einen Schein mit Sicherheit einige Nachweise über die aktuelle finanzielle Situation. Es muss ersichtlich sein wie hoch das Einkommen ist und es wird geprüft, ob eine Berechtigung für den Beratungshilfeschein vorliegt. Mögliche Alternativen sind ansonsten noch Schuldnerberatungsstellen.
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