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Erstreckt sich Privatinsolvenz auch auf Unterhaltsschulden?
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Wie es immer mehr Deutschen mittlerweile so geht, so bleibt es wohl auch mir in absehbarer Zeit nicht mehr erspart Privatinsolvenz anzumelden. Lange habe ich mich darum bemüht, dass ich darum herumkomme, aber
das scheint inzwischen unumgänglich zu sein.
Wenn man bedenkt, welche Einnahmen ich habe und man die Ausgaben dazu dann in ein Verhältnis setzt, so ist schon ersichtlich, dass eine Privatinsolvenz leider wirklich nicht mehr so unwahrscheinlich ist. Dabei hätte ich dann doch aber schon so die eine oder andere Frage. Wie verhält es sich denn zum Beispiel bei Unterhaltsschulden? Erstreckt sich denn eine Privatinsolvenz auch auf Unterhaltsschulden oder ist dieser Bereich in diesem Fall ausgeklammert?
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Zu allererst würde ich mir ja mal deine Ausgabensituation genauestens unter die Lupe nehmen. Schon sicher gut möglich, dass sich dort auch noch so einiges an Einsparpotential finden oder optimieren lässt. Warst du denn schon mal bei einer Schuldnerberatung und hast mit denen mal deine Situation etwas näher beleuchtet und abgesprochen?
Einige Städte und Gemeinden bieten eine Schuldnerberatung ja sogar kostenlos an. Ich würde mich da am besten mal bei einem Amtsgericht erkundigen. Ansonsten wirst du wohl um deine Unterhaltsschulden auch mit einer Privatinsolvenz drum herum kommen. Selbst wenn du insolvent wärst, genießen deine Unterhaltsschulden erst einmal höchste Priorität gegenüber den anderen und zu bedienenden Gläubigern.
Unter Umständen und so ein Insolvenzverfahren tatsächlich auch eröffnet wird, kann wohl auch eine Restschuldbefreiung auf Unterhaltsschulden ausgesprochen werden. Aber da jetzt ad hoc verbindliche und erschöpfende Aussagen per Ferndiagnose zu treffen ist äußerst schwierig und von daher würde ich dir nochmals eine einschlägige Beratung sehr empfehlen.
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