 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Rücklastschrift bei Überweisungen?
|
|
|
Ich habe eine generelle Frage zum Thema Lastschrift und Überweisungen. Und zwar geht es darum, dass ich im Zweifelsfall erfolgte Abbuchungen bzw. Überweisungen auch wieder rückgängig machen können möchte. Ich weiß allerdings nicht, ob und inwieweit das überhaupt möglich ist.
Funktioniert das sowohl bei Überweisungen als auch bei Lastschriften? Welches von den beiden Verfahren wäre denn zu empfehlen, wenn man im Zweifelsfall eine Buchung wieder rückgängig machen möchte? Welche Fristen gilt es aktuell bei Rücklastschriften zu beachten und sind derartige Rückbuchungen (auch von ausländischen Konten) für den Ausführenden generell kostenlos, oder wer trägt die anfallenden Lastschrift-Gebühren?
|
|
|
|
|
|
|
|
Es gibt ein Unterschied zwischen zwei Formen, das ist die Lastschrift- und das Abbuchungsverfahren. Bei Lastschrift kann diese bis zu 6 Wochen widerrufen werden, deshalb auch oft keine Verfügungsgewalt bis diese Frist abgelaufen ist (bankabhängig). Bei Abbuchungsverfahren sieht dies anders aus, kann man nicht zurückgehen lassen.
Wenn man unsicher ist, ist die Überweisung nach Rechnungserhalt tätigen, eh am besten, man kontrolliert und überweist. Bei heutigen Online-Banking eh kein Thema mehr. Dann geht man einer Rücklastschrift aus dem Wege, die ja wieder mit Kosten und Ärger verbunden ist.
|
|
|
|
|
|
|
Anhand der vorherigen Ausführungen wird deutlich, dass es sehr viel einfacher ist, eine Abbuchung per Lastschrift wieder rückgängig zu machen, als eine Rücklastschrift bei Überweisungen durchführen zu lassen. Insofern ist es für Verbraucher durchaus immer wieder empfehlenswert, sich bei regelmäßigen Zahlungen verschiedener Beträge für die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entscheiden. Und sind dann regelmäßige Zahlungen in stets der gleichen Höhe vorgesehen, so eignet sich hier der Dauerauftrag wohl sehr gut. Letztendlich sollte man eine Überweisung also nur noch dazu nutzen, um einmalige Beträge zu überweisen. So kann man insgesamt das Fehlerrisiko im Zahlungsverkehr minimieren und muss sich selten mit dem unangenehmen Thema Rücküberweisung beschäftigen.
|
|
|
|
|
|
|
|