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Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

 
Meistens wird eine Mietkaution ja auf einem Sparbuch angelegt. Nun ist es ja aber so, dass ein Sparbuch sehr schlechte Zinsen einbringt, teilweise sogar unter 0,5% wenn mich nicht alles täuscht? Wenn man da dann noch die Inflation oder ggf. irgendwelche Gebühren berücksichtigt, dann ist das Sparbuch für Mieter kein gutes Geschäft.

Kann man den Mieter denn "zwingen", eine andere Form der Geldanlage zu verwenden? Und wenn ja, welche Geldanlage ist für die Kaution bzw. für Mietkautionen allgemein am besten geeignet? Und wovon sollte man lieber die Finger lassen? Kann der Vermieter sich auch weigern, die 2 Netto Kaltmieten woanders als auf einem Sparbuch zu parken?
  
Frisbee
 
 
 
Also zunächst einmal darf der Vermieter ja bis zu 3 Monatsnettokaltmieten als Kaution verlangen (die Sie übrigens auch in 3 Monatsraten zahlen dürfen). Der Vermieter muss auf Verlangen des Mieters einen Nachweis über die Anlage der Kaution erbringen, wenn er das nicht tut, können Mieter bis zum Erbringen des Nachweises Miete (in der Höhe der Kaution) einbehalten bzw. zurückhalten.

Wann darf der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen? Während der Wohnzeit ist der Fall klar: der Vermieter braucht eine unbestrittene bzw. gerichtlich festgestellte Forderung gegenüber dem Mieter. Nach Auszug hingegen ist die Situation nicht ganz so eindeutig: einige Gerichte meinen, die Kaution kann gegen des Mieters Willen vom Vermieter abgehoben werden, andere wiederum meinen, dass der Mieter dies durch eine einstweilige Verfügung verhindern. Zurückzahlen muss der Vermieter die Kaution übrigens nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn alle Ansprüche (Wohnungsrenovierung, Nebenkostennachzahlung) beglichen wurden - was durchaus mal einige Monate dauern kann.

Zum Thema Kaution anlegen - nun, der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Kaution zu Konditionen anzulegen, die in etwa für Geldanlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten, was derzeit einen Zinssatz zwischen 0,5 und 1 % ausmachen würde. Ebenso (allerdings einvernehmlich) können sich Mieter und Vermieter aber auch auf eine Bürgschaft oder aber Wertpapiere als Mietsicherheit einigen. Liegt die Kaution auf einem Bankkonto des Vermieters, muss die Kaution getrennt vom (Privat)vermögen des Vermieters werden, zum Beispiel, indem das Konto den Vermerk "Kautionskonto" erhält.

Die Abgeltungssteuer wird übrigens direkt von der Kaution abgezogen, ist die Kaution auf einem Konto des Vermieters geparkt, wird 1/4 der Zinsgewinne zurückgehalten, ein Freistellungsauftrag für ein solches Konto ist nicht möglich. Vielmehr erhält der Vermieter eine Steuerbescheinigung, die er an den Mieter weitergeben kann. Der Mieter wiederum kann sich dann über die Steuererklärung die Abgeltungssteuer zurückholen. Wenn der Mieter die Kaution auf ein Konto eingezahlt hat, so stellt er auch selbst einen Freistellungsauftrag.
  
Maxxe
 
 
 
Ein gutes Geschäft kann man mit der Anlage der Mietkaution heutzutage sowieso nicht machen, egal wo man diese anlegt. Normalerweise kam da früher immer das klassische Sparbuch zum tragen, aber auch ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto waren oder sind üblich. Aber diese Anlageformen kann man ja aktuell alle vergessen, denn Zinsen bekommt man da nirgends mehr. Natürlich kann sich der Vermieter auch weigern, wenn die Mietkaution zum Beispiel in einen Fonds oder in Aktien angelegt werden sollen. Denn das verbietet sich bei einer Kaution, denn diese muss stets sicher und äußerst konservativ angelegt werden.
  
Vettel
 
 
 
   
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