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Kreditvertrag vorzeitig kündigen - ja oder nein?
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Ein Kreditvertrag ist ja in der Regel, vor allem bei Immobiliendarlehen, eine langfristige Bindung zwischen Kreditnehmer und Bank. Mir stellt sich nun die Frage, was bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages passiert - kann man einen Kreditvertrag überhaupt jederzeit kündigen? Welche Nachteile ergeben sich daraus konkret?
Wenn ich einen Kreditvertrag kündigen möchte, zum Beispiel weil die Zinsen zu hoch sind, wann mache ich das am besten und worauf sollte ich achten? Wann hat die Bank ein Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung und wann muss ich diese nicht bezahlen? Bestehen unterschiedliche Kündigungsfristen, zum Beispiel bei Festzinsdarlehen und Krediten mit variablen Zinsen?
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Theoretisch müssen Sie natürlich nicht, nur weil Sie den Kredit über 20 Jahre lang abzahlen, auch 20 Jahre bei der gleichen Bank bleiben, der Vertrag kann vorzeitig beendet werden, und dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Vertragsaufhebung
Das Kunde - Bank - Verhältnis wird beendet, dies geschieht einvernehmlich. Fristen sind hierbei nicht gegeben, die Banken verlangen in solchen Fällen allerdings Entschädigungen, deren Höhe sie selbst bestimmen können.
Ordentliche Kündigung
Beispiel - Festzinsdarlehen, Laufzeit ist länger als 10 Jahre: Kündigungsfrist = 6 Monate, sofern der Kredivertrag bereits mehr als 10 Jahre läuft. Bei variablem Zins kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Außerordentliche Kündigung
Vor Ablauf der Zinsbindung zu kündigen geht dann, wenn der Kreditnehmer ein berechtigtes Interesse an an der Kreditauflösung hat. Die Bank hat dann auch die Pflicht, die Kündigung zu akzeptieren und die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer dann zahlen muss, muss sich an die Rechtssprechung halten.
berechtigtes Interesse - Haus wird verkauft (freiwillig oder unfreiwillig)
unberechtigtes Interesse - Möglichkeit zur Bezahlung der Schuld durch Erbschaft etc., Wechsel zu eienr anderen Bank mit günstigeren Zinsen
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird folgendermaßen kalkuliert: Wiederanlage Ablösesumme (Entschädigung + Restschuld) muss die gleichen Einnahmen ergeben, wie bei planmäßiger Fortführung des eigentlichen Darlehenvertrages. Es bestehen zwei Berechnungsmethoden:
Aktiv-Passiv-Methode - dabei wird das verfrüht zurückgezahlte Geld theoretisch in Pfandbriefe angelegt, wobei die Laufzeit dann der Laufzeit des Darlehens bis Ende der Zinsbindung gleichkommt. Die Höhe der Entschädigung steigt, je höher die Restlaufzeit des Darlehens ist und je weiter die marktüblichen Zinsen seit Abschluss des Kreditvertrages gefallen sind.
Aktiv-Aktiv-Methode - das verfrüht zurückgezahlte Geld wird theoretisch an einen anderen Kreditnehmer verliehen, allerdings zu einem niedrigeren Zinssatz, aus der Differenz zum alten Zinssatz (an Kreditnehmer 1) ergibt sich der Zinsverschlechterungsschaden, den der Kreditnehmer zusätzlich zum Zinsmargenschaden (entgangener Gewinn für die Bank) bezahlen muss. Da die Aktiv-Aktiv-Methode in aller Regel niedriger ausfällt, als die Berechnung mit der Aktiv-Passiv-Methode, wird die Aktiv-Aktiv-Methode eher selten von Banken verwendet.
Achtung - die Risikoprämie muss die Bank auf jeden Fall vom Zinsschaden abziehen, auch das Recht auf Sondertilgungen muss mit einberechnet werden (alle Sondertilgungsmöglichkeiten wurden theoretisch durch den Kunden ausgenutzt). Ebenso nicht vergessen darf die Bank das Recht des Kunden, die Monatsraten zu erhöhen, was wiederum die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung absenkt.
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Wenn es hart auf hart kommt, dann kann man natürlich jeden Kreditvertrag kündigen. Nur kann es dann aber passieren, dass es ziemlich teuer wird und sich somit eine Kündigung oder Kreditumschuldung gar nicht rechnet. Was die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung angeht, da muss man eben mal schauen, was in dem laufenden Kreditvertrag zu dem Thema Sondertilgungen oder auch Kredittilgung vereinbart wurde. Wenn es darüber keine vertraglichen Vereinbarungen existieren, dann wäre das natürlich nicht so gut und dann kann und wird die Bank auch von einer Vorfälligkeitsentschädigung gebrauch machen. Auch die Kündigungsfristen sollten im Kreditvertrag verankert sein und deswegen diesen immer zu Rate ziehen.
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