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Restschuldversicherung bei Baufinanzierung - was beachten?
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Da wir einen Hausbau planen, gehen uns da derzeit einige Fragen im Kopf rum, so zum Beispiel auch bezüglich der Restschuldversicherung. Ist eine Restschuld Versicherung bei einer Baufinanzierung denn überhaupt nötig? Oder kann man auf so eine Absicherung auch verzichten?
Wenn man eine Restschuldversicherung abschließt, worauf sollte man achten? Muss man die Restschuldversicherung eigentlich bei der gleichen Bank abschließen, bei der man den Kredit aufnehmen? oder geht das auch separat? Wann ist eine Restschuldversicherung eigentlich günstig und wann muss eine solche Kreditabsicherung optimalerweise greifen?
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Zunächst einmal würde ich jedem, der einen Immobilenkredit aufnimmt, unbedingt zu eienr Restschuldversicherung raten, ins Besondere dann, wenn nur eine Person berufstätig ist bzw. eben nur eine Person für die Tilgung des Darlehens aufkommt. Dass die Restschuldversicherung bei der gleichen Bank bzw. der gleichen Vermittlungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, bei der man auch den Kredit aufnimmt, ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube.
Tatsächlich sollte man sich zwar ein Angebot für eine Kreditrestschuldversicherung bei der kreditgebenden Bank geben lassen, dieses jedoch mit den Angeboten der Konkurrenz auf jeden Fall vergleichen, denn es lassen sich teilweise ganz enorme Preisunterschiede feststellen. Günstig kommt man derzeit vor allem bei den Direktversicherern wie zum Beispiel Europa oder Ontos weg.
Wichtig beim Vergleichen ist, dass man nicht einfach nur auf den Einstiegspreis achtet, sondern vielmehr auf den Barwert (dieser zeigt die Höhe der Einmalzahlung bei Vertragsabschluss, die entrichtet werden müsste, damit die zukünftigen Versicherungsbeiträge gezahlt werden könnten, an. Rechenbeispiel: Kunde ist männlich, Nichtraucher, 35 Jahre alt - 772 Euro (Ontos); 2400 Euro (Debeka), wobei Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung weniger bezahlen. Vergleichen lohnt sich also auf jeden Fall. Wichtig ist aber auch, welche Art von Restschuldversicherung man abschließt:
Versicherung mit Anpassung an den Tilgungsplan
Die Versicherungssumme wird jährlich angepasst, das heißt, sie sinkt parallel zur Restschuld des aufgenommenen Darlehens, dadurch wird eine Unterdeckung vermieden. Verstirbt der Kreditnehmer, bezahlt die Versicherung die komplette Restschuld. Bei der Berechnung der Police ist nicht allein die Laufzeit des Kredites relevant, sondern eben auch Tilgungsplan und Nominalzins. Bei vielen Anbietern ist es zusätzlich so, dass die Beiträge mit steigendem Alter des Kreditnehmers leicht ansteigen, trotz fallender Restschuld. Dieser Anstieg ist jedoch nur gering und auch nur kurzzeitig, denn mit dem weiteren Abnehmen der Restschuld sinken die Beiträge wieder. Es gibt auch Anbieter, die eine Mindestversicherungssumme fordern, die dann in der Regel bei 10.000 Euro liegt. Das heißt, dass der Versicherungsvertrag dann ausläuft, wenn die Restschuld des Kredites unter 10k sinkt, obwohl der Darlehensvertrag noch weiterläuft.
Versicherung mit linear fallender Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird jährlich abgesenkt, und zwar um einen konstanten Betrag, sie fällt also linear. Beispiel: Versicherungssumme 100.000, Laufzeit 22 Jahre - Versicherungssumme nimmt pro Jahr um 4545 Euro ab. Nach 11 Jahren Versicherungssumme = 50.000 Euro. Da die meisten Baukredite jedoch Annuitätendarlehen sind, entsteht bei einer linear abfallenden Versicherungssumme aber eine Finanzierungslücke: Weiterführung des Beispiels - 5 % Nominalzins - Restschuld (nach 11 Jahren) 63.436 Euro, Finanzierungslücke (Differenz zu 50.000 Versicherungssumme) = 13.436 Euro. Entsprechend sollte eine solche Versicherung nur dann abgeschlossen werden, wenn die Angehörigen die Restschuld aus eigener Kraft zahlen könnten, also über ausreichend hohe Einkommen verfügen.
Überschussbeteiligung
Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer an ggf. erwirtschafteten Überschüssen beteiligen, diese Überschüsse werden zumeist direkt mit den Beiträgen verrechnet, wobei diese Überschüsse immer nur für ein Jahr garantiert werden, nach diesem Jahr sinken oder steigen die Beiträge wieder. Wer einen Tarif mit Todesfallbonus wählt, kann sich auf eine geringere Versicherungssumme einlassen (Bsp 55k statt 100k) und mit den Überschüssen kalkulieren, es wären dann von Beginn an geringere Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Das Problem eine Finanzierungslücke bleibt bei sinkenden Beiträgen jedoch definitiv bestehen!
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