 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Energieeinsparverordnung - was ist Pflicht, was beachten?
|
|
|
Mich würde interessieren, wie denn diese Energieeinsparverordnung genau aussieht und was davon den "Normalbürger" überhaupt betrifft. Wer muss modernisieren und ab wann? Muss man Nachweise über die Modernisierungen erbringen? Gilt die Energieeinsparverordnung für selbstgenutzte und für Renditeobjekte, also Immobilien, die man nicht selbst nutzt? Wo ist der Unterschied der Energieeinsparverordnung von 2009 gegenüber der EnEV 2007? Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
|
|
|
|
|
|
|
|
Wie Sie korrekt sagen, hat sich im Vergleich zur EnEV von 2007 einiges geändert, denn nun gelten auch für Altbauten bei weitem strengere Regeln. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009 gilt aber nicht nur für Altbauten, sondern auch für Neubauten, sie hat zum Ziel, den Energieverbrauch von Wohngebäuden herabzusenken. Die Verordnung gilt für alle Gebrauchtimmobilien:
Modernisierungen
Bei Veränderungen der Bauteilfläche von mehr als 10% muss nachgewiesen werden, dass Wärmeverlust und Energiebedarf nicht mehr als 40% höher sind, als bei einem vergleichbaren Neubau, oder aber die neuen Bauteile müssen den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Diese besagen, dass der U-Wert (Energie in Watt/qm² Dämmstoff [1 Grad Kelvin Temperatur Unterschied] drinnen - draußen) der Außenwand max. 0,24 Watt/(m²K), bei Fenstern 1,3 Watt/(m²K) betragen darf.
Heizung
Stehen Nachtspeicherheizungen in Immobilien mit min. 6 Wohneinheiten und sind älter als 30 Jahre alt, so müssen sie ausgetauscht werden.
Dach
Bei Eigentümerwechsel (Ein- oder Zweifamilienhaus) seit dem 1. Februar 2002, muss bei einem begehbaren ungedämmten Dachboden der Fußboden bis Ende des Jahres 2011 gedämmt werden.
Dämmung
Bis Ende des Jahres 2011 müssen zugängliche, ungedämmte Warmwasser- und Heizungsleitungen mit einem Mindestwärmeschutz ausgestattet werden.
Kontrolle
All diese Arbeiten müssen natürlich ggf. auch vorgewiesen werden können, zum Beispiel durch Erklärungen, die die Unternehmen bzw, Firmen abgeben müssen, die den Bau/Umbau/die Modernisierung vorgenommen haben. Wurden die Arbeiten eigenhändig durchgeführt, muss der Eigentümer diese Angaben selbst machen, durch den Schornsteinfeger würde die Heiztechnik auf die EnEV-Vorschriften hin geprüft.
|
|
|
|
|
|
|
Gerade bei Neubauten sollte man die Energieeinsparverordnungen schon beachten, denn sonst könnte es passieren, dass eine neu erbaute Immobilie in wenigen Jahren von den Standards her, als völlig überholt und altmodisch gilt. Und nimmt man eventuell noch verschiedenste Fördergelder in Anspruch, dann hält sich der Mehrkostenaufwand auch in überschaubaren Grenzen.
Und gerade die Energiepreise werden in der Zukunft ja wohl immer weiter steigen und von daher sind diese Effizienzstandards auch ganz wichtig. Aber Energieeinsparverordnungen unterliegen ja auch immer mal wieder einer Anpassung oder Novellierung und diese sollte man auch beachten um die Unterschiede auch besser zu erkennen und bewerten zu können.
|
|
|
|
|
|
|
|