 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Was ist bei der Steuer für Freiberufler zu beachten?
|
|
|
Vor einiger Zeit habe ich mich als Freiberufler selbstständig gemacht. Nun fallen natürlich diverse Kosten, aber genauso Einnahmen an, die versteuert werden wollen. Welche Dinge muss ich nun bei der Steuer Freiberufler genau beachten und welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen?
Kennt sich jemand in dem Bereich aus und kann mir ein paar Tipps und Hinweise geben, damit ich wenigstens die Unterlagen entsprechend zusammenstellen kann? Da ich bisher mit der Steuer noch nicht so viele Erfahrungen gemacht habe, wäre ich für jeden Hinweis dankbar.
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Grunde genommen gelten bei der Steuer Freiberufler ähnliche Vorgaben, wie bei anderen Steuern. Der Unterschied, der auf jeden Fall deutlich gemacht werden muss, ist die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden. Letztere müssen nämlich zusätzlich zur Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer zahlen. Insofern war die Entscheidung, sich als Freiberufler selbstständig zu machen, steuerlich gesehen, sehr gut.
Die Kosten, die abgesetzt werden können, sind eigentlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit anfallen. Wird ein Büro angemietet, so gelten die Mietkosten als Betriebsausgaben, die die Steuer mindern. Aber genauso kann ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer Freiberufler angerechnet werden. Anteilig können Mietkosten, sowie Strom- und Heizkosten abgesetzt werden. Das häusliche Arbeitszimmer muss lediglich einen abgetrennten Raum darstellen und zudem darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln.
Weiterhin können Kosten für den beruflich genutzten PC abgesetzt werden, die jedoch über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen. Ebenfalls mindern die Reisekosten die Steuer Freiberufler. Sie fallen an, wenn der Einsatz beim Kunden vor Ort stattfindet. Pro Kilometer können 0,30 Euro als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Bewirtungskosten, die beispielsweise durch Geschäftsessen entstehen.
Zudem können alle Firmenversicherungen usw. steuerlich geltend gemacht werden. Nachdem die betrieblichen Kosten abgezogen werden, sind ebenfalls einige private Kosten steuerlich abzusetzen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Altersvorsorge, für die Krankenversicherung usw. Diese sind nicht betrieblich bedingt, mindern jedoch in bestimmten Anteilen ebenfalls das Einkommen und damit auch die Steuerlast.
|
|
|
|
|
|
|
So großartige Unterschiede sehe ich da auch nicht, was die Besteuerung von Freiberuflern und den anderen Selbständigen angeht. Einzige Steuervorteile die mir einfallen würden, das wäre die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, denn diese werden für Freiberufler in aller Regel wohl nicht fällig. Aber gerade was das ganze Thema Steuern und deren Fristen für Freiberufler angeht, da kann man sich auch sehr gute Anregungen, Informationen und Tipps auf dieser Seite holen.
|
|
|
|
|
|
|
|