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Selbstständige Tätigkeit aufnehmen - was beachten?
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Ich möchte in naher Zukunft eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, weiß aber im Moment noch nicht genau, was ich dabei alles beachten muss. Kennt sich vielleicht hier jemand in diesem Bereich aus und kann mir da den einen oder anderen Tipp geben? Wäre für jede Hilfe dankbar, schließlich will ich ja keinen Ärger mit den Behörden bekommen oder mit dem Finanzamt. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben, welche Schritte ich auf jeden Fall gehen muss und worauf ich verzichten kann.
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Will man eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, gilt es schon, sich bereits vor deren Aufnahme gründlich zu informieren. Denn andernfalls wird man ganz schnell mit der Idee, sein eigener Chef zu sein, scheitern. Zunächst einmal sollte man sich über die gewünschte Rechtsform klar werden. Es sind die Personengesellschaften möglich, die kaum Formalitäten verlangen und auch keine Mindesteinlagen. Selbst ohne Kapital kann ein Einzelunternehmen gegründet werden, um nur ein Beispiel zu nennen. In jedem Fall muss aber eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt gemacht werden. Diese kostet zwischen 15 und 50 Euro, das ist je nach Stadt sehr unterschiedlich. Nur Freiberufler können sich die Beantragung des Gewerbescheins sparen, da sie eben nicht gewerblich, sondern freiberuflich ihre selbstständige Tätigkeit ausüben.
Wird eine Gewerbeanmeldung gemacht, dann werden damit automatisch die zuständigen Behörden, wie etwa das Finanzamt, informiert. Von diesem erhält man dann einen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Bogen muss vollständig ausgefüllt und ans Finanzamt zurück gesendet werden. Es wird darin nach den erwarteten Gewinnen für die ersten Monate gefragt, ebenso nach den voraussichtlichen Ausgaben. Außerdem fällt hier die Entscheidung über die Ist- oder Soll-Versteuerung. Die Ist-Versteuerung besagt, dass man Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt zahlen muss, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Bei der Soll-Versteuerung dagegen wird die Umsatzsteuer sofort fällig, wenn die Rechnung gestellt wurde, unabhängig davon, ob diese beglichen wurde. Außerdem entscheidet man sich im steuerlichen Erfassungsbogen für die Umsatzsteuerpflicht oder die Umsatzsteuerbefreiung.
Ebenfalls sollte man sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, dies gilt insbesondere dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt. Denn über die Berufsgenossenschaft wird die Unfallversicherung für die Mitarbeiter sicher gestellt. Ebenso muss man sich bei der Einstellung von Mitarbeitern eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit holen. Diese wird insbesondere bei der Abwicklung der Lohnabrechnung von Bedeutung, da unter der Betriebsnummer alle Zahlungen an die Krankenkassen erfolgen.
Sicherlich gibt es noch unzählige weitere Schritte, die den Rahmen hier aber eindeutig sprengen würden. Aus diesem Grund sollte man eine selbstständige Tätigkeit nur unter Zuhilfenahme eines Beraters aufnehmen, der alle wichtigen Fragen klären kann.
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Ich verstehe nicht, was man da für Ärger mit den Behörden oder dem Finanzamt bekommen soll, wenn man sich selbständig machen möchte. Du beantragst deinen Gewerbeschein und dann legst du einfach mit deiner Arbeit los. Du solltest dir auf alle Fälle natürlich schon ein klares Konzept erarbeiten, aber ansonsten kann oder sollte da ja nicht viel schief laufen. Aber wenn du dir wirklich absolut unsicher sein solltest, dann kannst du ja vielleicht auch mal einen individuellen Beratungstermin bei der Handwerkskammer zu deiner geplanten Selbständigkeit vereinbaren.
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