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Über Selbstständigkeit Finanzamt informieren

 
Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage zur Existenzgründung. Und zwar möchte ich mich gerne selbstständig machen. Dass ich meine Selbstständigkeit Finanzamt melden muss, ist mir klar. Aber wie genau gehe ich dabei vor?

Soll ich einfach auf das Finanzamt gehen und dort angeben, dass ich mich selbstständig machen will oder wie genau ist der Ablauf in diesem Fall? Wäre für jede Hilfe dankbar, da ich mich in dem Bereich noch etwas zu wenig auskenne.
  
Proton
 
 
 
Schade, dass aus der Frage nicht hervorgeht, wie die Selbstständigkeit aufgenommen werden soll. Bei Freiberuflern ist es tatsächlich so, dass diese sich selbst ans Finanzamt wenden müssen. Wenn man seine Selbstständigkeit jedoch als Gewerbe anmeldet, was mit einem einfachen Formular erfolgt, dann ist es einfacher die Selbstständigkeit Finanzamt zu melden. Denn in dem Moment, wo man sein Gewerbe anmeldet, werden sämtliche zuständigen Stellen, wie die Bundesagentur für Arbeit, das Finanzamt oder die IHK informiert.

Das Finanzamt erfährt also bei Anmeldung eines Gewerbes automatisch von der Selbstständigkeit und reagiert entsprechend. Es wird der so genannte „steuerliche Erfassungsbogen“ zugeschickt. In diesem muss der Gründer angeben, welche Einnahmen und Ausgaben er sich für das erste Geschäftsjahr des Unternehmens erwartet, aufgrund dieser Aussagen wird dann evtl. eine Steuervorauszahlung festgesetzt. Kann man jedoch plausibel begründen, dass in den ersten Monaten nur sehr geringe Umsätze zu erwarten sind, wird das Finanzamt von einer Vorauszahlung absehen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Gründung zunächst nebenberuflich erfolgt.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim steuerlichen Erfassungsbogen ist die Frage nach der Umsatzsteuer. Hier hat der Gründer die Wahl, sich für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden oder für die Umsatzsteuerbefreiung. Erstere ist immer dann sinnvoll, wenn viele Anschaffungen ins Haus stehen. Denn dann kann die gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen werden und mindert so die Vorauszahlung. Allerdings ist der Steuerzahler dann in der Pflicht, monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Bei der Umsatzsteuerbefreiung muss ein Kleinunternehmen nachgewiesen werden. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer auf den ausgehenden Rechnungen ausgewiesen werden, ebenso wenig darf die gezahlte Umsatzsteuer abgezogen werden.
  
FeWo
 
 
 
Ich habe mich schon vor einigen Jahren selbständig gemacht, aber deswegen bin ich nicht beim Finanzamt vorstellig geworden und habe da irgend etwas gemeldet. Ich bin ganz einfach zu meinem zuständigen Gewerbeamt hingegangen, habe da einen Gewerbeschein angemeldet, meine Gebühr dafür entrichtet und fertig. Diese Gewerbeanmeldung geht ja dann sowieso zum Finanzamt und von diesem habe ich dann auch meine Steuernummer für meine gewerbliche Tätigkeit mitgeteilt bekommen. Erledigt sich quasi wie von alleine und man muss gar nicht viel selbst dazu beitragen.
  
rosenhecke
 
 
 
   
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