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Wie kommt eigentlich eine Steuer Erstattung zustande?
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Ich gebe zu, ich bin in Steuerangelegenheiten noch recht unerfahren und möchte deshalb mein Wissen in dem Bereich etwas aufbessern. Deshalb wende ich mich einmal hier an die Expertenrunde und hoffe auf sinnvolle Antworten. Und zwar geht es mir um das Thema der Steuer Erstattung.
Ich weiß nicht so recht, wie eine solche zustande kommt, da ja die Steuerzahlungen im Voraus geleistet werden und anhand des Einkommens bestimmt werden, so dass die geleisteten Zahlungen ja eigentlich der tatsächlichen Steuerschuld entsprechen müssten.
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Grundsätzlich ist die Aussage korrekt. Die Steuerschuld errechnet sich aus dem Einkommen. Dieses ist beispielsweise bei Arbeitnehmern fast immer gleich hoch und die Steuerzahlung kann somit gut ermittelt werden. Auch die üblichen Freibeträge sind meist bereits mit eingerechnet. Doch übersteigen die absetzbaren Kosten die Freibeträge, lohnt es sich, eine Steuererklärung zu erstellen, da in diesem Fall eine Steuer Erstattung winkt. So ist eine Steuer Erstattung üblich, wenn die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sehr lang sind. Dann fallen deutlich höhere Werbungskosten an, als sie im Freibetrag berechnet sind. Mithin wurde ein zu hohes Einkommen angesetzt. Denn durch das Absetzen solcher und ähnlicher Kosten verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerschuld. Aufgrund der bereits gezahlten Lohnsteuer, die zu viel entrichtet wurde, kommt es dann zu einer Steuer Erstattung.
Doch Erstattungen können auch in anderen Fällen erfolgen. Wurde beispielsweise eine Summe X angelegt und es wurden Zinsen eingenommen, so wird darauf die Abgeltungssteuer fällig. Diese entfällt bei Zinsen, die den Freibetrag von 801 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Das gilt jedoch nur, wenn vorher ein Freistellungsauftrag bei der Bank erwirkt wurde. Wurde vergessen, diesen zu erwirken, werden die Zinsen versteuert. Dieses Geld kann man sich im Rahmen der Steuererklärung zurück holen, so dass es auch dadurch zu einer Steuer Erstattung kommen kann.
Gleiches kann bei der Umsatzsteuer passieren. Diese betrifft zwar ausschließlich Unternehmen, aber dennoch will ich das Thema noch einmal kurz anreißen. Ein Unternehmen zahlt auf alle Eingangsrechnungen Umsatzsteuer. Auf allen Ausgangsrechnungen wird diese ausgewiesen und von den Unternehmen eingenommen. Die Höhe der eingenommen Umsatzsteuer ist ein Wert, von dem die Höhe der gezahlten Umsatzsteuer abgezogen wird. Entsteht dabei ein Wert, der im Minus ist, kommt es wiederum zu einer Steuer Erstattung. Bei gut gehenden Unternehmen sollten die Ausgaben jedoch nicht höher liegen, als die Einnahmen, so dass diese Variante der Steuer Erstattung nur recht selten zu finden sein wird.
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Die Einkommensteuer für das ganze Jahr wird nach dem Einkommensteuertarif (ledige = Grundtabelle, verheiratete = Splittingtabelle) festgelegt. Auf diese Jahressteuer wird die vom Arbeitgeber einbehaltente Lohnsteuer sozusagen als "Abschlagszahlung auf die Jahressteuer" angerechnet. Der Arbeitgeber berücksichtigt nur Pauschal-Freibeträge, die in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind. Beispielsweise Sonderausgaben mit 102,- €. Hast Du nun aber Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung von 500,- € gemacht, hat der Arbeitgeber "zu wenig" Lohnsteuer einbehalten. Deshalb erhälst Du vom Finanzamt eine Rückerstattung. Alles klar ?
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