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Steuer: Handwerker absetzen, aber wie?

 
Man kann ja nach den neuen Regelungen bei der Steuer Handwerker absetzen, wenn ich richtig informiert bin. Obwohl ich jetzt schon seit geraumer Zeit danach suche, wie das genau erfolgen muss, habe ich bisher in dem Bereich keine zufriedenstellende Antwort finden können. Deshalb wollte ich heute einmal hier nachfragen, was und wie genau man von der Steuer Handwerker absetzen kann. Muss ich da irgendwelche Dinge beachten oder brauche ich nur die Rechnung wie gewohnt bezahlen und kann sie dann steuerlich geltend machen?
  
Frisbee
 
 
 
Es ist schon richtig, dass man bei der Steuer Handwerker absetzen kann, allerdings ist damit nur die halbe Wahrheit gesagt. Denn grundsätzlich gilt, dass lediglich die Arbeitsleistungen des Handwerkers steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür ist eine Rechnung erforderlich, auf der zum Einen die Arbeitskosten des Handwerkers aufgeschlüsselt werden, zum Anderen müssen die Materialkosten gesondert ausgewiesen werden. Nur den Teil der Rechnung, der auf die Arbeitsleistung entfällt, kann man steuerlich geltend machen. Von diesem Betrag werden 20 Prozent als direkter Steuerabzug anerkannt.

Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass die Rechnung per Überweisung gezahlt wird. Eine Barzahlung wird seitens des Finanzamts nicht anerkannt, selbst wenn der Handwerker hierüber eine Quittung ausstellt. Es muss stets ein Geldeingang beim Handwerker bargeldlos erfolgen und ein Geldausgang beim Auftraggeber. Dieser muss mittels der Kontoauszüge nachgewiesen werden. Allerdings gelten auch bei der Steuer Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Maximal 1.200 Euro dürfen steuerlich geltend gemacht werden.

Neben den Leistungen der Handwerker als solches, können auch die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise die Reinigungskraft, die die Wohnung reinigt, der Gärtner, der den Garten in Schuss hält oder der Hausmeister, der evtl. die Bilder in den eigenen vier Wänden anbringt. Natürlich fallen auch größere Arbeiten, wie das Verlegen neuen Fußbodens, das Fliesen des Badezimmers oder das Tapezieren und Streichen in diesen Bereich.
  
FeWo
 
 
 
Wir haben uns vor zwei Jahren zu Hause auch eine neue Küche einbauen lassen und da hat uns auch erst später unsere Steuerberaterin drauf gebracht, dass der Anteil der Arbeitsstunden von den Handwerkern, beim Jahreslohnsteuerausgleich absetzbar ist. Das hat natürlich nur einen Bruchteil er Gesamtrechnung ausgemacht, aber immerhin haben wir dadurch auch etwa 800€ an Steuer zurück bekommen und das ist ja schließlich auch schönes Geld. Seither habe ich mir angewöhnt mal alle Handwerkerrechnungen vorsorglich zu sammeln und unsere Steuerberaterin schaut dann drüber, was steuerlich so absetzbar ist. Das kann ich auch nur jedem anraten, weil wegschmeißen kann man die Rechnungen ja immer noch.
  
Neumi
 
 
 
   
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