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Umzugskosten in der Steuererklärung berücksichtigen?

 
Kann man die Umzugskosten Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wann bringen mir die Kosten für einen Umzug tatsächlich einen steuerlichen Vorteil? Worauf muss ich dabei genau achten, welche Möglichkeiten gibt es alles? Kennt sich jemand in diesen steuerlichen Fragen aus und kann mir ein paar Infos dazu geben?

Da ich selbst auf dem Gebiet nur unzureichend bewandert bin, hoffe ich, hier einige hilfreiche Antworten zu erhalten, die mir helfen, die Umzugskosten vielleicht doch noch steuerlich absetzen zu können.
  
Frisbee
 
 
 
Die Frage ist leider nicht ganz eindeutig gestellt. Es kommt immer auf den Grund des Umzugs an, inwiefern dieser steuerlich absetzbar ist. Bekannt ist wohl der beruflich bedingte Umzug. Er liegt vor, wenn die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sich erheblich verkürzt. Davon wird immer dann ausgegangen, wenn mehr als eine Stunde Fahrtzeit eingespart werden kann. Auch wenn der Arbeitgeber den Umzug wünscht, was etwa bei Hausmeistern oft der Fall ist, die in den betreuten Gebäuden wohnen sollen, handelt es sich um einen beruflich bedingten Umzug. In diesem Fall können die gesamten Kosten, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, steuerlich geltend machen.

Dazu zählen die Kosten für den Transport der Möbel, aber auch Schäden, die durch den Transport an selbigen entstehen. Ebenfalls können die Kosten für das Umändern von Gardinen bei beruflich bedingten Umzügen steuerlich geltend gemacht werden. Die Umzugskosten Steuererklärung beinhalten aber genauso die Kosten für einen Makler, der die Wohnung vermittelt hat.

Bei privaten Umzügen sieht das Ganze anders aus. Bis vor kurzem waren diese gar nicht absetzbar. Mittlerweile greift aber hier die Regelung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese besagt, dass 20 Prozent der Kosten für die Arbeitszeit einer Umzugsfirma steuerlich berücksichtigt werden können. Dafür muss aber eine korrekte Rechnung vorliegen, die natürlich entsprechend überwiesen werden muss. Die Barzahlung dagegen wird nicht anerkannt.

Ebenfalls ist es möglich, die Umzugskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Umziehende den Umzug aufgrund gesundheitlicher Probleme durchführt. Dann können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Muss aufgrund der Gesundheit also eine Wohnung in einem niedrigeren Geschoss angemietet werden, weil die Treppen nicht mehr zu bewältigen sind, liegt ein solcher Umzug vor. Gleiches gilt für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, in ein Senioren- oder Behindertenheim.
  
FeWo
 
 
 
Grundsätzlich kann man natürlich erst einmal alles in der Steuererklärung angeben, nur ob das dann auch seitens des Finanzamtes Berücksichtigung findet, das steht ja wieder auf einem anderen Blatt. Aber soweit ich weiß, kann man wohl zumindest teilweise die Umzugskosten bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen.

Die Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung dazu, sind im Bundesumzugskostengesetz geregelt. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und bedürfen wohl immer einer Einzelfallprüfung, aber zumindest muss der Umzugsgrund auch einen beruflichen Bezug haben. Nähere Informationen und Auskünfte darüber erteilt aber bestimmt auch das zuständige Finanzamt oder man kann sich auch mal vorab an diesen Steuertipps für Umzugskosten orientieren.
  
Preusse
 
 
 
   
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