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Die Steuererklärung für Freiberufler

 
Hallo, auch ich habe heute eine Frage an diese Runde. Ich überlege derzeit, mich selbstständig zu machen und habe gehört, dass die Steuererklärung Freiberufler einfacher erledigt werden kann, als die Steuererklärung für Gewerbetreibende. Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, worin genau der Unterschied besteht und welche Besonderheiten bei Freiberuflern gelten.

Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir dazu ein paar Tipps und Hilfestellungen geben? Wäre toll, denn dann wüsste ich gleich, wie ich richtig gründe.
  
Frisbee
 
 
 
Sicherlich gibt es einige Vorteile, die dafür sprechen, als Freiberufler zu gründen. Jedoch sollte man sich genau erkundigen, denn die Regelungen sind sehr schwierig nachzuvollziehen. Nicht jeder, der ein Unternehmen gründen will, kann dies auch als Freiberufler tun. Hat man es dennoch geschafft, dann bietet sich der Vorteil, dass man nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen muss, keine Bilanz. Auch wird keine Gewerbesteuer fällig, sofern man Freiberufler ist. Doch für die Steuererklärung Freiberufler in Bezug auf die Einkommenssteuer macht das keinen Unterschied. Denn dort gilt, dass sämtliche Einnahmen versteuert werden, jeweils zum persönlichen Steuersatz. Dieser wiederum ist abhängig von den erzielten Gewinnen.

Die Steuererklärung Freiberufler unterscheidet sich also kaum, bis auf den Punkt, dass keine Erklärung über die Gewerbesteuer erfolgen muss, unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ist. Als Freiberufler steht man mitunter aber unter besonderer Beobachtung des Finanzamts. Gerade wenn man nur für sehr wenige Kunden tätig wird und bei diesen entsprechend hohe Umsätze erzielt, kann einem schnell die Scheinselbstständigkeit vorgeworfen werden. Das hat für den Freiberufler nachhaltige Konsequenzen, finanziell gesehen werden aber auch die Kunden sehr stark belastet.

Deshalb sollte genau geprüft werden, ob die Gründung als Freiberufler Sinn macht und überhaupt möglich ist. Typische Freiberufler sind beispielsweise Journalisten, Anwälte, Ärzte und Steuerberater. Die meisten anderen Berufe werden dagegen als Gewerbebetrieb angesehen, so dass hier gar keine Gründung als Freiberufler möglich ist.
  
FeWo
 
 
 
Hey, warum meldest du das ganze nicht erstmal als Kleinunternehmen an. Dann kannst du doch die Kleinunternehmer-Regel nutzen und so lange du nicht mit etwas handelst, kannst du dir den Aufwand mit der Umsatzsteuer ersparen.
  
Marwin
 
 
 
   
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