Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Wie verhält sich das mit der Fahrtkosten Steuer?

 
Da die Gesetze im deutschen Steuerrecht immer wieder geändert werden, wollte ich mich mal mit einer Frage an die Experten in dieser Runde wenden. Wie sieht das denn mit der Fahrtkosten Steuer aus? Was zählt alles dazu und vor allen Dingen, was kann man von der Steuer absetzen? Kann man die Fahrtkosten auch steuerlich geltend machen, wenn man kein Auto hat? Ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand ein paar Tipps geben könnte.
  
Frisbee
 
 
 
Zu der Fahrtkosten Steuer zählen die Kosten, die man aufwenden muss, um an die Arbeitsstelle zu gelangen. Hierbei wird auch von der Pendlerpauschale gesprochen, dabei ist das Fahrzeug nicht unbedingt ausschlaggebend. Man kann die Fahrtkosten Steuer in Anspruch nehmen, wenn man mit dem Auto, dem Bus, dem Fahrrad, dem Motorrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurück legt.

Selbst mit einem Boot kann man die Pendlerpauschale nutzen. Ebenfalls kann man bei einer Fahrgemeinschaft die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Die Mitfahrer und der Fahrer bei einer Fahrgemeinschaft können in ihrer Steuererklärung die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Bei einem Ehepaar zum Beispiel kann jeder die Fahrtkosten von der Steuer absetzen, selbst wenn sie zusammen zur Arbeit fahren. Die einzige Ausnahme für die Fahrtkosten Steuer ist, wenn man den Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem Flugzeug zurück legen will, kann man dies nicht steuerlich geltend machen.

Bei der Fahrtkosten Steuer legt der Gesetzgeber 230 Arbeitstage im Jahr zugrunde, die zur Arbeit gefahren werden. Wer mehr als 230 oder 280 Tage angibt, dass er berufsbedingt fahren musste, der muss dies dem Finanzamt nachweisen können, beispielsweise durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers.

Die Kosten für einen Unfall zwischen Wohnung und Arbeitsstelle oder auf dem Weg nach Hause, werden letztmalig für das Jahr 2006 vom Finanzamt anerkannt. Diese Kosten werden nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Einzige Ausnahme ist hier, dass der Unfall bei einer Dienstreise oder einer Auswärtstätigkeit eintritt, dann können die entstandenen Kosten auch weiterhin unter den Werbungskosten eingetragen werden. Ebenfalls können Behinderte, die einen Ausweis mit 70 Prozent Behinderung haben, die Unfallkosten neben der Pendlerpauschale absetzen.

Die Begrenzung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist auf 4.500 Euro festgesetzt, insbesondere gilt dies bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer mit dem eigenen PKW fährt, kann auch höhere Fahrtkosten geltend machen. Allerdings müssen diese Fahrleistungen nachgewiesen werden, hierfür sollten Tankquittungen und / oder Werkstattrechnungen beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Fahrtkosten sind aber nur für eine Strecke zur Arbeitsstelle zu berechnen, hierbei können 0,30 Euro angesetzt werden. Da die Gesetze diesbezüglich wieder geändert wurden, können vom ersten Kilometer an die Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden.
  
FeWo
 
 
 
Die steuerliche Fahrtkostenerstattung ist ja wirklich nur für Pendler interessant, die ihr Auto, Motorrad oder auch das Fahrrad beruflich nutzen. Auch beruflich bedingte Umzüge und deren Fahrtaufwand kann man steuerlich absetzen. Die Höchstgrenze bei der jährlichen Fahrtkostenpauschale beläuft sich auf derzeit wohl auf 4.500 Euro und alles was darüber ist, muss man detailliert begründen und zum Nachweis bringen. Im Internet kursieren auch so genannte Fahrtkosten-Rechner und mit denen kann man mal schon eine mögliche Steuererstattung vorab kalkulieren und berechnen.
  
Lalilu
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web