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In der Selbstständigkeit Steuer bezahlen

 
Wenn man selbstständig ist, dann erzielt man ja in aller Regel auch Einnahmen und Gewinne, die entsprechend versteuert werden müssen. Dass die Steuer bei Arbeitnehmern vom Lohn einbehalten wird, ist mir klar. Wie aber zahlt man in der Selbstständigkeit Steuern und welche Steuern fallen hierbei eigentlich an?

Kennt sich jemand in der Thematik aus und kann mir ein paar Tipps dazu geben? Leider bin ich in diesem Bereich noch etwas unbewandert, möchte das aber schnellstmöglich ändern, vor allem im Hinblick auf meine beabsichtigte Existenzgründung.
  
Cosimo
 
 
 
Natürlich muss in der Selbstständigkeit Steuer gezahlt werden, welche Arten der Steuer hier allerdings zu begleichen sind, hängt wieder von der Art der Tätigkeit ab, sowie vom Einkommen des Unternehmens. Wer ein Einzelunternehmen führt, muss grundsätzlich die Einkommenssteuer zahlen. Diese ist für jeden deutschen Bürger eine absolute Pflicht. Die Körperschaftssteuer müssen dagegen lediglich juristische Personen, also Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder AG, zahlen. Weiterhin kann die Gewerbesteuer anfallen. Sie wird allerdings erst über einem Gewinn von 24.500 Euro fällig. Sie ist außerdem nur von Gewerbetreibenden zu zahlen. Freiberufler hingegen zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer, unabhängig davon, wie hoch ihre Gewinne sind.

Ist das Unternehmen ausreichend groß, so muss zusätzlich die Umsatzsteuer gezahlt werden, die auf allen Rechnungen ausgewiesen werden muss. Diese ist jedoch für einen Betrieb lediglich ein durchlaufender Posten. Der Betrieb agiert sozusagen als verlängerter Arm des Finanzamts. Das heißt, die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen ausgewiesen und von den Kunden eingenommen. Danach wird der entsprechende Betrag direkt an das Finanzamt weiter geleitet.

Des Weiteren können in der Selbstständigkeit Steuern für Einkünfte aus Kapitalvermögen anfallen. Wer also ein finanzielles Polster angelegt hat, das verzinst wird, der muss auf diese Zinsen auch Steuern zahlen. Hierbei ist die Rede von der Abgeltungssteuer, die pauschal von den Zinszahlungen einbehalten und an das Finanzamt weiter geleitet wird. Allerdings kann ein Freistellungsauftrag erwirkt werden, denn bis zu 801 Euro Zinseinnahmen jährlich sind steuerfrei.
  
Maxxe
 
 
 
Wenn du derzeit an deiner Existenzgründung herumbastelst, dann würde ich mir doch zuerst einmal Gedanken darüber machen, dass das Geschäft auch erfolgsversprechend anrollt. Das mit der Steuer ergibt sich dann schon von ganz alleine. Und wenn du gerade in Steuerfragen völlig unbewandert bist, dann empfiehlt es sich ja sowieso, sich mal an einen Steuerberater zu wenden. Aber vorab kannst du dich ja dennoch mal über die Steuerarten, die bei einer Selbständigkeit auf dich zukommen können hier informieren.
  
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