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Bei der GEZ Ratenzahlung möglich?
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Ich habe da ein kleines Problem mit der GEZ. Sie haben meinen Sohn gefragt, wie lange er schon einen Fernseher hat, natürlich hat er brav und ehrlich geantwortet.
Nun will die GEZ die komplette Nachzahlung über die letzten fünf Jahre haben. Allerdings können wir die aufgelaufene Summe nicht auf einmal begleichen. Jetzt ist meine Frage, ob ich bei der GEZ Ratenzahlung beantragen kann oder ob sich diese Stelle darauf grundsätzlich nicht einlässt.
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Zunächst einmal würde ich die GEZ darauf aufmerksam machen, dass sie gar nicht berechtigt ist, die Kosten für fünf Jahre nachzuberechnen. Die rückwirkende Nachzahlung ist auf vier Jahre begrenzt. Somit lässt sich die Summe der zu zahlenden Gebühren schon einmal deutlich reduzieren. Bei der GEZ Ratenzahlung zu beantragen, macht in dem Fall durchaus Sinn. Allerdings sollte man mittels der Einkommensnachweise genau aufzeigen, dass das eigene Einkommen so gering ist, dass eine einmalige Zahlung grundsätzlich nicht finanzierbar ist.
Außerdem sollte gleich eine Ratenzahlung angeboten werden, die mit konkreten Zahlen belegt ist. Die Rate, die man bezahlen will, sollte aber genauso in einem angemessenen Verhältnis zur geschuldeten Summe stehen. Also bei einer Nachzahlung von 1.000 Euro sollten nicht nur zehn, sondern eher 50 oder 100 Euro angeboten werden, sofern diese bezahlt werden können. Denn die GEZ akzeptiert eine angemessene Ratenzahlung in den allermeisten Fällen, hier ist nicht mit Problemen zu rechnen.
Wird die vereinbarte Ratenzahlung aber dann nicht eingehalten, muss man ebenfalls damit rechnen, dass weitere Kosten entstehen. Wer sich hingegen daran hält, kann davon ausgehen, dass einige Zinsen und Kosten verringert werden, um so schneller zu einem vollständigen Ausgleich der Forderungen zu finden. Denn mit dem Angebot der Ratenzahlung zeigt der Schuldner schon einmal seinen guten Willen, was meist honoriert wird.
Ganz wichtig ist es auch, dass man der GEZ Ratenzahlung so schnell wie möglich anbietet. Man sollte nicht erst mehrere Mahnungen oder Mahnbescheide abwarten. Denn diese führen nur zu unnötigen Mehrkosten, die dann bezahlt werden müssen. Schließlich sind sie schon einmal entstanden.
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Selber habe ich bisher zwar noch nicht in solch einer misslichen Situation gesteckt, aber ich würde rein vom Bauchgefühl her mal sagen, dass sich da bestimmt eine Ratenzahlung mit der GEZ vereinbaren lässt. Allerdings muss man dafür auch mal auf die GEZ zugehen und denen die Situation schildern, denn von allein kommen die bestimmt nicht auf einen zu und bieten eine Ratenzahlung an. Aber wenn man von sich aus so eine Zahlungswilligkeit signalisiert, dann hat man bestimmt ganz gute Karten, seine Schulden auch in Raten bezahlen zu können. Zudem hat man ja auch vielleicht den Vorteil, dass die GEZ in solch einem Fall auf die Berechnung von Verzugszinsen verzichtet.
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