Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Wann und wie erfolgt die Zahlung von Krankengeld?

 
Wenn ich als Arbeitnehmer krank werde, zahlt meistens mein Arbeitgeber weiterhin das ganz normale Gehalt. Allerdings gibt es ja später dann auch das Krankengeld. Doch wann genau erfolgt die Zahlung von Krankengeld und woher kommt dieses Geld?

Kennt sich jemand in dem Bereich aus und kann mir den einen oder anderen Tipp dazu geben? Bisher hatte ich es noch nie in Anspruch nehmen müssen, deshalb kenne ich mich hier gar nicht aus. Vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar der wichtigsten Punkte im Bezug auf die Zahlung von Krankengeld nennen.
  
Cosimo
 
 
 
Die Aussage, dass der Arbeitgeber zunächst bei Krankheit den normalen Lohn weiter zahlt, ist schon einmal richtig. Dabei ist dann die Rede von der so genannten Entgeltfortzahlung. Diese wird über einen Zeitraum von sechs Wochen durch den Arbeitgeber gezahlt, das Ganze ist sogar gesetzlich geregelt. Die einzigen Einbußen, die der Arbeitnehmer während dieser Zeit hinzunehmen hat, sind evtl. entfallende Überstunden- und Schichtzuschläge.

Wenn die gleiche Krankheit nach sechs Wochen immer noch besteht, ist der Arbeitgeber aus seiner Pflicht zur Entgeltfortzahlung entlassen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Zahlung von Krankengeld. Es wird direkt von der jeweiligen Krankenkasse ausgezahlt, bei der man versichert ist. In seiner Höhe bemisst sich das Krankengeld am durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor der Erkrankung. Dabei wird es jedoch gekürzt, so dass ein Nettokrankengeld von etwa 75 Prozent des Einkommens ausgezahlt wird. Die Krankenkasse übernimmt dann bis zu 80 Prozent der anfallenden Sozialabgaben für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Längstens kann die Zahlung von Krankengeld für 78 Wochen erfolgen, diese gelten auch bei mehrfachem Ausbruch der Krankheit. Die 78 Wochen werden für ein und dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren gezahlt. Ebenfalls erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld I Krankengeld, sofern sie krank sind. Dieses ist dann in der gleichen Höhe bemessen, wie das Arbeitslosengeld. Hartz IV Empfänger hingegen erhalten kein Krankengeld, sie bekommen aber weiterhin den vollen Hartz IV Bezug.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird generell kein Krankengeld bezahlt. Allerdings haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der privaten Krankenversicherung abzusichern, hierbei kommt das Krankentagegeld zum Einsatz. Es kann in der Höhe frei gewählt werden, ebenso ist es nicht befristet, wird also unbegrenzt gezahlt. Das Krankentagegeld kann ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden, aber auch erst deutlich später.

Je später die Zahlung von Krankentagegeld vereinbart wird, desto günstiger ist der hier zu entrichtende Beitrag. Dies gilt im Übrigen auch bei der Höhe, eine geringere Höhe bedingt einen günstigen Beitrag. Eine zu hohe Zahlung von Krankentagegeld wird ebenfalls vermieden, indem der Versicherer prüft, ob der Versicherte durch die Zahlung des vereinbarten Betrages besser gestellt wäre, als mit dem herkömmlichen Einkommen.
  
FeWo
 
 
 
Vieles oder sogar fast alles ist ja schon zum Thema Krankengeldbezug gesagt worden, aber zur besseren Verinnerlichung, kann man auch hier nachlesen, wer und wann überhaupt Anspruch auf Krankengeld hat. Des Weiteren sind ja auch stets Unterbrechungen bei einer Krankschreibung zu berücksichtigen, um möglichst keine Anspruchslücke beim Krankengeld zu haben. Auch an dem verlinkten Beispiel für eine Krankengeldberechnung, kann man sehr gut ersehen, mit welcher Differenz zum Nettoeinkommen man beim Krankengeld rechnen muss.
  
Oskar
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web