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Zahlung unter Vorbehalt - was bringt sie?
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Ich habe einige Probleme mit meinem Vermieter. Es existieren einige Mängel an der Wohnung, die er noch abstellen muss. Dennoch verlangt er die volle Mietzahlung und droht bei Nichtzahlung mit Kündigung.
Kann ich die Miete in diesem Fall unter Vorbehalt zahlen und was genau bewirkt eine solche Zahlung unter Vorbehalt eigentlich? Vielleicht kennt sich hier ja jemand in dem Bereich aus und kann mir den einen oder anderen Hinweis geben? Wäre für jede Hilfe dankbar.
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Die Zahlung unter Vorbehalt besagt eigentlich nichts anderes, als dass man bei Zahlung den Zusatz „unter Vorbehalt“ auf den Überweisungsträger schreibt. Das Ganze bringt nichts, um die Überweisung zurück zu holen, aber rein rechtlich hat man damit die Grundlage geschaffen, sich sein Geld zurück zu fordern, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden, wie etwa die Beseitigung der Mängel in der Wohnung.
Oftmals kommt die Zahlung unter Vorbehalt auch nicht nur beim Vermieter zum Tragen. Viele Inkassodienste, die enormen Druck auf vermeintliche Schuldner ausüben, treiben ebenfalls Gelder ein. Da die Forderungen aber meist fraglich sind und oft auch kein Vertrag eingegangen wurde, ist es wichtig, dass man, wenn überhaupt, eine Zahlung nur unter Vorbehalt tätigt. Sobald man seine eigene Unschuld nachweisen kann, kann dann nämlich das Geld von dem Inkassodienst zurück gefordert werden.
Bei Online Bestellungen und einfachen Einkäufen hingegen lohnt sich die Zahlung unter Vorbehalt nicht. Hier ist es sinnvoller, wenn man die Zahlungen über einen Treuhänder abwickelt oder einen der zahlreichen Bezahldienste aus dem Web einschaltet, bei denen man einen gewissen Käuferschutz genießt.
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist also immer dann sinnvoll, wenn es um Forderungen geht, die nicht zu Recht bestehen. Diese Forderungen können dann über einen Anwalt wieder zurück gefordert werden, denn alleine durch den Zusatz „unter Vorbehalt“ hat man sich die Rechtsgrundlage dafür geschaffen.
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Natürlich kann man eine Zahlung immer unter Vorbehalt tätigen, aber was das jetzt für Vorteile bringen soll, da bin ich auch etwas überfragt. In deinem konkreten Fall, da kann man auch schwerlich einen Rat geben, weil vielleicht ist der Vermieter ja gar nicht für die Beseitigung der von dir geschilderten Mängel verpflichtet. Von daher würde ich eher sagen, diese Mängel genauestens dokumentieren und dort erst einmal eine Lösung finden. Notfalls muss das über einen Anwalt oder sogar ein Gericht geklärt werden. Und gehst du da als Gewinner heraus, dann bekommst du ja sowieso deine Mietminderung für die Dauer der Schäden zugesprochen. Aber nur der Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt", ist da wohl nicht wirklich zielführend.
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