Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Vorteile und Haftungsfragen einer Mini-GmbH

 
Die Mini-GmbH ist eine recht neue Erscheinungsform im deutschen Unternehmensrecht. Ihre Einführung diente nicht zuletzt dazu, die Unternehmensform der Limited nach dem britischen Recht zurückzudrängen. Welche Vorteile bietet die Gründung einer Mini-GmbH? Welche Haftungsregeln gelten bei der kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Wie lautet denn die offizielle Bezeichnung der Mini-GmbH und muss man in eine solche auch ein Mindestkapital einbringen?
  
holzbrink
 
 
 
Die Mini-GmbH wird offiziell als Unternehmensgemeinschaft (haftungsbeschränkt) oder auch als UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet. Im Außenverkehr ist die offizielle Form der Geschäftsbezeichnung zwingend anzugeben und zu verwenden. Als Mindeststammkapital ist für die Gründung einer Mini-GmbH lediglich ein Euro vorgeschrieben, auch wenn in der Praxis eher Anteile von 1000 Euro je Gesellschafter vorkommen.

Die klassische GmbH verlangt hingegen ein Mindestkapital in Höhe von 25 000 Euro, welches allerdings teilweise in Form von Sacheinlagen beigebracht werden kann. Bei der Mini-GmbH sind hingegen nur Bareinlagen zulässig. Da die Gründung einer Mini-GmbH mit geringen Beträgen möglich ist, bietet sich diese Form bei Unternehmensgründungen an.

Die Haftung ist ebenso wie bei der klassischen GmbH nur auf das Geschäftskapital begrenzt. Die Mini-GmbH muss jedoch fünfundzwanzig Prozent ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, welche der Umwandlung der Gesellschaft in eine klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung dient, sobald das dafür erforderliche Kapital angesammelt wurde.
  
Mikado
 
 
 
So wie ich das mitbekommen habe, sind diese Mini-GmbHs gerade bei Kleinunternehmern sehr beliebt, die sich aus Gründen der Haftungsbeschränkung oder auch anderen, in solch eine Unternehmensform begeben möchten. Früher waren das mal die Ltd. Gesellschaften, aber wegen rechtlicher Komplikationen und Umständlichkeiten, gehen jetzt viele lieber in eine Mini-GmbH. Der Vorteil ist natürlich, dass man die schon erwähnten 25.000€ als Haftungssumme nicht sofort hinterlegen muss, sondern nur eben diesen obligatorischen 1€. Dieses Stammkapital muss dann natürlich sukzessive erhöht werden, bis man auf die obligatorischen 25.000€ kommt und soweit ich weiß, haftet man dann auch nur mit dieser Summe bei Mini-GmbHs.
  
klingelton
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web