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Beantragung und Berechnung einer Invaliditätsrente
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Hat man einen bestimmten Invaliditätsgrad bescheinigt bekommen, dann hat man ja wohl auch einen Anspruch auf eine Invaliditätsrente. Aber unter welchen Voraussetzungen bezahlt denn die Rentenversicherung solch eine Invaliditätsrente und wie wird diese denn berechnet? Kann man sich denn eine Invaliditätsrente auch als Einmalbetrag auszahlen lassen und wie oder nach was würde dann der zu zahlende Betrag berechnet?
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Invaliditätsrente ist wohl schon eher ein veralteter Begriff für die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die zunächst in Erwerbsunfähigkeitsrente umbenannt wurde und heute Erwerbsminderungsrente heißt. Die GRV zahlt eine Invaliditätsrente in voller Höhe aus, wenn der Versicherte keine Erwerbstätigkeit an mehr als drei Stunden pro Tag durchführen kann.
Für die teilweise Auszahlung der heutigen Form der Invaliditätsrente ist aktuell die Unmöglichkeit der Erwerbstätigkeit an sechs Stunden je Tag erforderlich. Des Weiteren enthalten Verträge in der privaten Unfallversicherung oftmals eine Klausel, wonach der Versicherer im Schadensfall neben dem Einmalbetrag nach Gliedertaxe auch eine Invaliditätsrente auszahlt.
Im weiteren Sinn lassen sich auch die monatlichen Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung als Invaliditätsrente bezeichnen.
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