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In Firmeninsolvenz gehen - Kosten, Hilfe, Beratung, ...

 
Mit der Firma meines Vaters läuft es leider seit Jahren gar nicht gut und so langsam wird die Situation wirklich existendbedrohlich. Mein Vater möchte nicht an eine Firmeninsolvenz denken, aber meiner Meinung nach wird es darauf tatsächlich hinauslaufen. Da mein Vater den Kopf in den Sand steckt hätte ich ein paar Fragen zu dem Thema:

- Welche Kosten kommen bei einer Firmeninsolvenz auf die Firma zu? Können Insolvenzkosten gestundet werden?
- Wo und wie wird eine Firmeninsolvenz beantragt? Welche Unterlagen braucht man?
- Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz?
- Was muss man während der Firmeninsolvenz alles beachten?
- Was passiert bei einer Firmeninsolvenz mit dem Privatbesitz meines Vaters?
  
Preusse
 
 
 
Interessant zu wissen wäre, ob für deinen Vater das Regelinsolvenzverfahren oder das Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage kommt. Das macht sich - leider gehst du nicht näher darauf ein - an der Unternehmensform deines Vaters und der Anzahl der Gläubiger fest. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt dann für deinen Vater in Frage, wenn er Einzelunternehmer bzw. Freiberufler ist und nicht mehr als 19 Gläubiger hat. Als Freiberufler bzw. Einzelunternehmer besteht auch keine Insolvenzantragspflicht, er könnte dementsprechend einfach die Firma schließen, Geschäftsbetrieb einstellen und Insolvenzantrag (Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz) später stellen. Auf Grund von zu wenigen Informationen gehen wir nun aber mal davon aus, dass für deinen Vater die Regelinsolvenz für Firmen in Frage kommt.

Ablauf Regelinsolvenz für Firmen/Unternehmen
Beantragt wird das Insolvenzverfahren beim nächsten Insolvenzgericht. Welches Insolvenzgericht zuständig ist, kannst du auf den Seiten des Justizministeriums ganz einfach in Erfahrung bringen. Das Insolvenzverfahren kann dein Vater selbst (als Schuldner) beantragen, es kann aber auch von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eingeleitet werden. Ist die Firmeninsolvenz eröffnet, übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis über das komplette Vermögen (amtsrechtliche Inbesitznahme) des Schuldners, Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind ab sofort verboten, denn ansonsten könnten Vorteile für einzelne Gläubiger entstehen. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht darin, die "Insolvenzmasse" zu verwalten und die Forderungen der Gläubiger zu bedienen (dazu gehört er auch selbst).

Anhand der so genannten Insolvenztabelle werden die Gläubiger quotal bedient, das impliziert, dass die offenen Forderungen jeweils entweder beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden, oder dass (nach Widerspruch durch einen weiteren Gläubiger oder den Insolvenzverwalter) die Forderungen per Gerichtsurteil festgestellt wurden. Die quotal ausgezahlten Beträge müssen im Verteilungsverzeichnis vermerkt werden, Abschlagszahlung bzw. Abschlagsverteilung ist möglich. Am Ende steht dann die Schlussverteilung, die Schulden, die nun übrig bleiben, wird der Schuldner nur in Form einer sechs Jahre andauernden Restschuldbefreiung los, das bedeutet, dass er für sehcs Jahre lang den Gläubigern seine Einkünfte (die pfändbaren) überlässt.

Arbeitnehmer und Firmeninsolvenz
Wenn der Arbeitgeber Firmeninsolvenz anmeldet, sind die Mitarbeiter/Angestellten bzw. Arbeitnehmer geschützt, und zwar durch das so genannte Insolvenzgeld, auf das sie einen Anspruch haben. Dauer: max. für die letzten 3 Monate des Beschäftigungsverhältnisses bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bis zur Ablehnung der Insolvenz (gemäß § 26 InsO, Abweisung mangels Masse). Ggf. kann eine so genannte Auffanggesellschaft gegründet werden, die Einnahmen einer solchen darf der Insolvenzverwalter nicht antasten und könnte somit das weitere Bestehen des Betriebes gewährleisten.
  
FeWo
 
 
 
Wenn ich so viele Sorgen und Fragen hätte, dann würde ich wohl eher mal eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen. Viele Anwälte oder Kanzleien die sich auf das Thema Regelinsolvenz spezialisiert haben, bieten ja sogar eine kostenlose Vorabberatung an. Besser und günstiger kann man es ja wirklich nicht bekommen. Vielleicht muss ja dein Vater gar kein Insolvenzverfahren eröffnen und der Betrieb wird wieder auf solide Füße gestellt.
  
Cosimo
 
 
 
   
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