Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Den Text bei einer Mahnung korrekt formulieren - Hilfe

 
Es könnte sein, dass ich demnächst in die unangenehme Situation, einem Bekannten eine Mahnung zu schreiben. Das kleine Problem ist, dass es sich sozusagen um einen Freund handelt und ich ihn nicht zu hart angehen möchte, da wir uns ansich recht gut verstehen. Ich habe ihn bereits mehrere Male mündlich an seine Zahlungsverpflichtung erinnert - erfolglos.

Wie formuliert man eine freundliche Mahnung? Welcher Text wäre da angemessen? Wie gesagt, ich möchte ihn nicht verärgern, ihn nur höflich zur Zahlung auffordern.
  
Tassilo
 
 
 
Das ist wahrhaftig eine unschöne Situation. Wie heißt es immer so schön: bei Geld hört die Freundschaft auf. Geschockt Sie schreiben, dass sie ihren Bekannten schon mehrmals mündlich an seine Zahlungspflicht erinnert haben, was sich als erfolglos erwiesen hat. Und ich befürchte, das eine schriftliche Mahnung hier noch weniger Wirkung hat. Papier ist geduldig und wenn er schon auf persönliche "Mahnungen" schon nicht reagiert, wird er es bei einem freundlich aufgesetzten Schriftstück noch weniger tun.

In meinen Augen hat hier nur ein weiteres Gespräch mit der Benennung von möglichen Konsequenzen eine Chance auf Erfolg. Denn gerade weil es sich hier um ein freundschaftliches Verhältnis handelt, sollte die Sache schnellstmöglich bereinigt werden. Man muss ja nicht gleich mit einem Inkassobüro oder einem gerichtlichen Mahnverfahren drohen, aber zumindest verdeutlichen, dass eine weitere Nichtzahlung das Freundschaftsverhältnis belastet und eventuell auch, wie sehr Sie auf die Zahlung angewiesen sind.

Sollten Sie sich aber dennoch für den schriftlichen Weg entscheiden, dann könnte der Text in etwa so klingen:

Hallo XXX,

leider habe ich bis heute noch keinen Zahlungseingang zur unten genannten Rechnung (wenn es denn eine Rechnung ist, ansonsten die genaue Bezeichnung der Forderung benennen) feststellen können. Ich möchte Dich bitten, den außenstehenden Betrag bis spätestens zum (genauer Zahlungstermin, am besten nicht länger als zwei Wochen) zu begleichen.

MFG
  
V8
 
 
 
Ich würde da jetzt auch nicht gleich solch riesige Geschütze auffahren und eher mal als erstes eine Zahlungserinnerung schicken. Gerade wenn es sich um einen Freund handelt, dann sollte sich dieses Schuldenproblem wohl auch so regeln lassen. Ich hatte vor einigen Jahren auch ein ähnliches Problem mit einem Freund und habe keine Mahnung oder dergleichen verschickt, sondern mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung aufgesetzt. Wäre doch bestimmt auch mal eine Überlegung wert.
  
Groupier
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web