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Kindergeld: Steuer erhöhend?

 
Das Kindergeld stellt für uns als Familie ja eine Einnahme dar. Muss dieses Geld in der Steuer dann auch berücksichtigt werden und kann das Kindergeld Steuer erhöhen? Kennt sich jemand damit aus?

Wir haben unsere Tochter erst vor wenigen Wochen bekommen und kennen uns nun gar nicht damit aus, ob wir das Kindergeld als Einnahmen versteuern müssen oder ob es sich hier um steuerfreie Einnahmen handelt. Für jede Antwort wären wir sehr dankbar, denn im Moment kommen wir nicht zurecht, wie wir das Ganze angehen sollen.
  
Cosimo
 
 
 
Das Kindergeld ist eine Transferleistung des Staates. Es ist von daher vollkommen steuerfrei. Es gilt jetzt nur noch zu unterscheiden zwischen dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag. Das Kindergeld selbst gilt zwar als Einnahme, muss aber nicht versteuert werden. Der Kinderfreibetrag hingegen kann die laufenden Steuerzahlungen innerhalb des Jahres bereits deutlich senken. Neben den Steuern sinken dann automatisch auch die Solidaritätszuschläge. Welche Variante günstiger ist, prüft in der Regel jedoch das Finanzamt beim Einreichen der Steuererklärung.

Durch diese Überprüfung erfährt man also frühzeitig, ob der Kinderfreibetrag Steuer sparen kann oder ob man doch lieber auf das Kindergeld setzen sollte. Letzteres wird vor allen Dingen bei kleineren Verdiensten mehr Sinn machen. Lediglich Großverdiener profitieren in der Regel vom Kinderfreibetrag. Sollte man zu letzterem Personenkreis gehören, ist es allerdings ratsam, den Kinderfreibetrag dann auch gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Denn dadurch werden die Abzüge vom Einkommen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bereits im laufenden Jahr geringer ausfallen. Insofern kann das Kindergeld Steuer durchaus beeinflussen, allerdings nur in Form des Kinderfreibetrags.

Außerdem gibt es einen Erziehungsfreibetrag, der nicht zu vernachlässigen ist. Er wird für alle Kinder unter 25 Jahren gewährt und geht aus dem einstigen Betreuungsfreibetrag hervor, der allerdings nur für Kinder bis zum 16. Lebensjahr galt. Der Erziehungsfreibetrag beträgt für Verheiratete 2.160 Euro und für allein Erziehende 1.080 Euro. Unter allein Erziehenden versteht man in diesem Zusammenhang nicht nur ledige Eltern, sondern auch diejenigen, die getrennt voneinander leben oder geschieden sind.
  
FeWo
 
 
 
Das wäre ja wirklich schlimm, wenn das Kindergeld auch noch versteuert werden müsste. Was jedoch neu ist, ist das ab diesem Jahr auch jedem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer wird und wenn das noch nicht geschehen sein sollte, dann würde ich mich schon mal mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen. Aber steuerliche Nachteile hat man dadurch keineswegs, denn dieses Verfahren wurde nur eingeführt um Leistungsmissbrauch zu verhindern.
  
Astrid
 
 
 
   
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