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Dienstwagen Rechner - Nutzung 50 % oder anteiliges absetzen

 
Ich plane, mir einen Geschäftswagen zuzulegen, weil ich ihn einfach brauche. Nun gibt es ja diese Regelung, dass der Dienstwagen mehr als 50 % tatsächlich geschäftlich genutzt werden muss, um ihn voll abzusetzen (ausgenommen die 1 % vom Listenpreis Regelung). Ansonsten kann man ja nur auf dieses anteilige absetzen zurückgreifen, also dass der Wagen zum Beispiel zu 30 % geschäftlich genutzt wird und dementsprechend anteilig abgesetzt wird.

Aber wie finde ich raus, ob ich den Wagen mindestens zu 50 % geschäftlich nutze? Geht das nur mit Fahrtenbuch oder besteht doch eine leichtere Methode? Denn auch wenn der Steuerberater das durchrechnet - er bräuchte ja auch eine Auflistung (en Detail) der gefahrenen Kilometer, richtig?
  
Proton
 
 
 
Nun ja, ich denke, dass man durchaus grob abschätzen kann, wie häufig man einen Wagen geschäftlich, und wie häufig man ihn privat nutzt. Setz dich am besten hin und mach dir eine Strichliste für eine Woche bzw. einen Monat:

- wie oft fährst du (geschäftlich) zur Bank, zur Post, zu Kunden?
- schätze jeweils grob die Entfernung, also zuhause - Bank, zuhause - Post, zuhause - Kunde usw. Die Schätzung muss nicht auf den Kilometer genau sein.
- wie oft fährst du privat mit deinem Auto? Die Kinder zur Schule, einkaufen, sonstige Fahrten? Versuch auch hier die Kilometer grob zu schätzen.

Wenn du mit den Schätzungen nicht zurecht kommst, dann solltest du dir tatsächlich ein kleines Notizbüchlein (temporär) ins Auto liegen und eine Art Fahrtenbuch führen. Dein Steuerberater kann dir in diesem Bereich natürlich weiterhelfen, eventuell ist eine solche (doch recht genaue) Aufstellung der geschäftlichen/privaten Fahrten nicht notwendig. Dein Steuerberater wird dir auch schnell sagen können, ob eine anteilige oder eine pauschale Regelung für dich besser wäre.

Wenn du keinen Steuerberater hast und auch in Zukunft kein Geld für einen Steuerberater ausgeben möchtest (was für Selbständige bzw. für Unternehmen ab einer gewissen Größe bzw. einem gewissen Umsatz meiner Meinung jedoch mehr als nur sinnvoll ist!), kannst du im Internet nach Steuerhilfen, Steuer-Rechner usw. suchen. Für Arbeitnehmer (für dich jetzt nicht interessant) gibt es zum Beispiel den Lohnsteuerhilfeverein, der dir in Steuerfragen weiterhilft.
  
Clipper
 
 
 
Wenn du die 1%-Regelung scheust, dann sehe ich auch nur die Möglichkeit des Führens eines Fahrtenbuches. Dieses Thema habe ich mit meinem Steuerberater auch schon durch und allgemein kann man sagen, dass wohl um die 80% aller Fahrtenbücher beim Finanzamt keine Anerkennung finden.

Denn bei einem reinen Geschäftswagen mit Fahrtenbuch, darfst du diesen auch nur für dienstlich veranlasste Fahrten benutzen. Privatfahrten sind dann Tabu und wenn man dann noch Abweichungen der Kilometer im Fahrtenbuch hat, ja dann kann man die reine Dienstwagenregelung schon wieder vergessen.
  
frankie
 
 
 
   
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