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Mietbürgschaft - was genau bedeutet das?
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Eine Mietbürgschaft stellt meist eine Sicherheit für den Vermieter dar. Der Bürge verpflichtet sich in der Bürgschaft, für die vertraglich vereinbarten Pflichten des Mieters aufzukommen, wenn dieser selbst seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt. Hier ist es für den Bürgen sehr wichtig, auf die Formulierungen der Bürgschaft zu achten, da verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten anwendbar sind.
Eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft bedeutet hierbei, dass der Bürge sofort bei Nichtzahlung des Mieters heran gezogen werden kann, während eine Bürgschaft für den Ausfall voraussetzt, dass zuerst versucht wird, das Geld beim eigentlichen Mieter einzutreiben. Zudem kann eine Mietbürgschaft in der Höhe begrenzt sein, oder eben nicht. Üblich ist bei Mietbürgschaften eine Begrenzung auf drei Monatsmieten.
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Es tut mir Leid, aber was hier zum Thema Mietbürgschaft geschrieben wurde ist vollkommen falsch! Eine Mietbürgschaft dient keineswegs dazu, dass der Bürge dafür eintritt, dass der Mieter seinen Pflichten, namentlich der Mietzahlung, nachkommt. Die Mietbürgschaft heißt mit vollem Namen nämlich Mietkautionsbürgschaft. Sie dient ausschließlich dazu, eine ansonsten zu hinterlegende Mietkaution zu ersetzen.
Meistens hinterlegt man beim Vermieter eine Kaution in Form von Bargeld, welches dann zum Beispiel auf einem Sparkonto eingezahlt wird. Die Mietkautionsbürgschaft, die übrigens von einer Bank übernommen wird, ersetzt dieses Vorgang, sodass der Mieter keine Liquidität aufbringen muss. Eine Mietkaution dient allerdings nur dazu, dass der Vermieter das hinterlegte Kapital – oder eben die Mietkautionsbürgschaft – dann in Anspruch nehmen kann, wenn Schäden nach Auszug vorhanden sind, die der ehemalige Mieter nicht regulieren möchte. Mit der Mietzahlung hat weder die Mietkaution noch die Mietbürgschaft etwas zu tun.
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