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Unterhalt für studierende Kinder

 
Eltern, deren Kind das Abitur bestanden hat, und einen Studienplatz vorweisen kann sich freuen, da dies die Berufschancen des Kindes deutlich verbessert. Trotzdem stehen viele Eltern erst einmal vor einem Problem, da der Unterhalt für studierende Kinder nicht immer ganz einfach aufzubringen ist. Hierfür gelten jedoch auch gewisse Einkommensgrenzen, nach welchen auch der zu bezahlende Betrag errechnet wird.

Reicht das Geld, welches die Eltern aufbringen können nicht aus, um ein Studium zu finanzieren, beispielsweise, weil die Universität so weit von zuhause entfernt liegt, dass eine Wohnung für den Studenten nötig ist, so kann zusätzlich noch Bafög beantragt werden. Zudem muss der Unterhalt für studierende Kinder natürlich nicht ewig bezahlt werden, wenn diese mit dem Studium unangemessen lange trödeln, oder kein wirkliches Interesse daran haben.
  
Wolke7
 
 
 
Neben dem BaFöG können Studierende auch noch einen Studienkredit bekommen, der von der KfW zur Verfügung gestellt wird, falls die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen. Dieser Studienkredit wird sogar unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und hat zudem den großen Vorteil, dass die Darlehensauszahlung in monatlichen Raten erfolgt.

Somit kann der Studienkredit dazu genutzt werden, die laufenden monatlichen Kosten zu decken. Bei einem „normalen“ Kredit, den man von den Banken als Student meistens ohnehin nicht bekommt, wäre das nicht möglich. Denn bei Bankkrediten würde man eine Summe einmalig ausgezahlt bekommen, und müsste dann sofort mit der Ratenzahlung beginnen. Die Tilgung des Studienkredites muss hingegen erst nach Ende des Studiums erfolgen.
  
helgie
 
 
 
Ich habe jetzt erstmal irgendwo gelesen, dass es auch für studierende Kinder eine Art Düsseldorfer Tabelle gibt und nach dieser müssten sie wohl monatlich 735 Euro an Unterhalt von den Eltern bekommen. Das ist ja auch schon mal eine ganze Stange Geld und in diesem Zusammenhang würde mich schon mal interessieren, ob die Eltern denn eigentlich zu dieser Unterhaltszahlung gesetzlich verpflichtet sind. Was ist denn, wenn die Eltern das einfach gar nicht oder vielleicht nur die Hälfte bezahlen wollen?
  
pr-online
 
 
 
   
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