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Unterhalt Zahlung - berücksichtigungsfähige Schulden

 
Kann mir jemand von euch sagen, welche Schulden alle berücksichtigungsfähig sind? Es geht natürlich um Scheidung bzw. Unterhaltszahlungen. Meine Frau und ich sind geschieden, was passiert nun mit gemeinsam aufgenommenen Krediten, sind diese Schulden berücksichtigungsfähig? Was ist mit Krediten, die ich während unserer Ehe alleine aufgenommen habe?

Eine kleine Liste aller berücksichtigungsfähigen Schulden wäre sehr hilfreich.
  
Clipper
 
 
 
Das Thema berücksichtigungsfähige Schulden bei Kindesunterhalt bzw. ehebedingte Schulden ist leider recht komplex und oft nicht ganz so leicht zu durchschauen - sofern ihr euch nicht im Guten getrennt habt, werdet ihr meiner Meinung nach um einen Anwalt bzw. sonstige fachkundige Hilfe nicht drumrum kommen. Ich werde hier nun trotzdem schon mal das Wichtigste zum Thema Unterhalt und Schulden zusammenfassen:

Schulden, die den Unterhalt mindern
Als berücksichtigungsfähig in Punkto Unterhaltzahlung gelten Schulden, die noch während der Ehe gemeinsam gemacht wurden. Das kann zum Beispiel eine Autofinanzierung für den Familienwagen (die Exfrau muss dann jedoch das Auto weiterhin nutzen, auch im Sinne der Kinder), eine Baufinanzierung bzw. ein Immobilienkredit für das ehemals gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung, die die Exfrau nun mietfrei mit den Kindern bewohnt, sein, ebenso wie Konsumkredite bzw. Privatkredite, die zur Finanzierung der Wohnungseinrichtung aufgenommen wurden (dabei kann es sich auch um Abrufkredite oder in Anspruch genommene Dispo Kredite handeln). Übrigens müssen diese Kredite, um unter berücksichtigungsfähige bzw. abzugsfähige Schulden zu fallen, nicht gemeinsam aufgenommen werden, es reicht das Einverständnis des Partners. Ebenso berücksichtigungsfähig ist ein Ablösekredit bzw. eine Forwardfinanzierung / sonstige Umschuldung, auch wenn der Zeitpunkt des Kreditantrages nach der Scheidung liegt - Voraussetzung ist aber natürlich, dass das ein gemeinsames Darlehen (bzw. s.o.) mit dem neuen Kredit bedient werden soll.

Privatinsolvenz und Unterhalt
Die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens ist kein Grund, dass kein Unterhalt mehr bezahlt werden muss, denn das jeweils laufende Einkommen wird von der eidesstattlichen Versicherung nicht erfasst (unpfändbare Teil), steht aber eben noch zur Unterhaltszahlung zur Verfügung (OLG Koblenz, Az.: 7 UF 900/04). Als Schuldner in der Privatinsolvenz bzw. wenn man einen Offenbarungseid geleistet hat, muss man erst dann keinen Unterhalt mehr bezahlen, wenn man den Nachweis über die Unfähigkeit zur Zahlung trotz unpfändbarem Einkommen, aus dem der Unterhalt eigentlich bedient werden muss, erbracht hat.

Arbeitslos und Unterhalt
Hier muss man zwischen zwei Sachlagen unterscheiden: selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

a) Wer unverschuldet arbeitslos geworden ist, zahlt zunächst keinen Unterhalt. Allerdings muss er sich nicht nur umgehend arbeitslos melden, sondern auch seinen Willen beweisen, so schnell wie möglich eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die Jobsuche bzw. der Wille, ein Einkommen zu erzielen, muss nachgewiesen werden, meist geschieht dies in der Kontrolle der abgeschickten Bewerbungen (i.d.R. werden min. 20 Bewerbungen pro Monat gefordert). Bemüht sich der Arbeitslose allerdings nicht um ein neues Beschäftigungsverhältnis und bleibt weiter erwerbslos, so setzt das Amt ein so genanntes "fiktives Einkommen" fest - der Arbeitslose ist voll unterhaltspflichtig und wird so behandelt, als würde er über ein entsprechendes Einkommen verfügen.

b) Wer selbstverschuldet arbeitslos geworden ist (zum Beispiel Kündigung, Entlassung wegen Diebstahl oder sonstigen Straftaten/Verstößen usw.) ist voll unterhaltspflichtig, der Unterhalttitel bleibt bestehen, und zwar unverändert. Zur Berechnung veranschlagt wird weiterhin das alte Gehalt, auch wenn es in der Realität nicht mehr bezogen wird.
  
Preusse
 
 
 
Wenn ihr schon geschieden seid, dann wundert mich das schon, dass du jetzt erst danach fragst, was denn mit den gemeinsamen Schulden passiert. Ist dieses Thema denn nicht während des Scheidungsverfahrens aufgenommen und auch geklärt worden? Das finde ich natürlich sehr unglücklich, aber ungeachtet dessen, kann man sich beispielsweise hier mal ein paar Hinweise und Regelungen zur Berücksichtigung von Schulden während und nach der Ehe nachlesen.
  
Nettorechner
 
 
 
   
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