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Abgeltungssteuer bei Steuererklärung sparen - Tipps
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Seit Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer - 25% auf Kapitalerträge - ja zur Realität geworden. Nun frage ich mich, ob es notwendig oder sinnvoll ist, für Arbeitnehmer eine Steuererklärung hinsichtlich der Abgeltungssteuer zu machen, wenn der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird? Und wie sieht es aus wenn er doch überschritten wird?
Generell sehe ich momentan noch nicht so ganz, was sich durch die Abgeltungssteuer nun tatsächlich verändert hat bei den diversen Geldanlagen - kennt sich da jemand mit altem Recht und neuem Recht genauer aus?
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Eine nicht ganz leichte Aufgabe, die du uns hier stellst, vor allem was die Auflistung der diversen Geldanlagen angeht, aber ich werde mein bestes geben. Beginnen wir aber zunächst mal mit deiner anderen Frage: für wen lohnt sich die freiwillige Abrechnung der Kapitalerträge innerhalb der Steuererklärung?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro pro Person bzw. 1602 Euro für Ehepaare, wird dieser Betrag überschritten, führt die Bank automatisch 25% Steuer an das Finanzamt ab, und das obwohl du als Steuerzahler ja eigentlich nur deinen normalen Steuersatz leisten müsstest. Das, was man da zu viel bezahlt, bekommt man nur über die Steuererklärung zurück. Lohnend ist also die freiwillige Abrechnung für all diejenigen, die einen kleinen Grenzsteuersatz haben (unter 25%). Zum Grenzsteuersatz vielleicht mal noch folgende sinnvolle Übersicht zum steuerpflichtigen Einkommen und dem persönlichen Grenzsteuersatz in Prozent:
Einkommen 15.000 € - 25,2% Alleinstehende, 10,2% Ehepaare
Einkommen 30.000 € - 32,1% Alleinstehende, 25,2% Ehepaare
Einkommen 40.000 € - 36,7% Alleinstehende, 27,4% Ehepaare
Einkommen 50.000 € - 41,2% Alleinstehende, 29,8% Ehepaare
Einkommen 60.000 € - 42,0% Alleinstehende, 32,0% Ehepaare
Einkommen 70.000 € - 42,0% Alleinstehende, 34,2% Ehepaare
Einkommen 80.000 € - 42,0% Alleinstehende, 36,6% Ehepaare
Einkommen 90.000 € - 42,0% Alleinstehende, 38,8% Ehepaare
Einkommen 106.000 € - 42,0% Alleinstehende, 42,0% Ehepaare
Nun zu den Neuerungen, die die Abgeltungssteuer mit sich bringt, Verlierer der neuen Regelung sind vor allem Fondssparer bzw. Sparer, die in Aktien und Fonds investieren. Die "Gewinner" hingegen sind Sparer, die auf Zinsgewinne setzen und einen recht hohen Steuersatz zahlen.
Abgeltungssteuer bei Zinsanlagen
Zinsen sind 100% steuerpflichtig beim Girokonto, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto, Sparbrief, Sparbuch, Bundesschatzbrief, Bausparvertrag und Banksparvertrag.
Zinsen, Währungs- und Kursgewinne sind 100% steuerpflichtig bei: Pfandbrief, einer Währungsanleihe, einer Bundesanleihe, einer Unternehmensanleihe, einer Bankanleihe, einer Wandelanleihe, einer Aktienanleihe, einer Stufenzinsanleihe, einer variabel verzinste Anleihe (Floater), einer Null Kupon Anleihe (Zerobond) und einer Umtauschanleihe.
Abgeltungssteuer - Aktien & (ähnliche) Wertpapiere
Kursgewinne und Dividenden sind voll steuerpflichtig: Aktien, Genossenschaftsanteile, Reits und Genussscheine
Kursgewinne sind 100% steuerpflichtig: Optionsscheine
Abgeltungssteuer bei Investmentfonds
Kursgewinne, Dividenden und Zinsen sind 100% steuerpflichtig: Aktienfonds, Hedgefonds, Rentenfonds, Mischfonds, Geldmarktfonds und Dachfonds.
Mieteinnahmen (Inland) und Zinsen sind zu 100% steuerpflichtig: offene Immobilienfonds
Abgeltungssteuer und Zertifikate
Kursgewinne, Dividenden und Zinsen sind zu 100% steuerpflichtig: Hebelzertifikate, Indexzertifikate, Garantiezertifikate, Indexzertifikate des Rentenindex Rex, Bonuszertifikate, Expresszertifikate, Basketzertifikate und Discountzertifikate.
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Wenn ich meine Steuererklärung mache, dann gebe ich immer alles was ich so an Zinsgutschriften oder Dividenden eingenommen habe, meiner Steuerberaterin. Dabei liege ich auch nie über dem Steuerfreibetrag, aber eintragen tut sie die Einnahmen dennoch immer in dem Mantelbogen (oder wie das heißt). Jedoch ist das völlig unschädlich und ich habe deswegen keinerlei steuerliche Nachteile. Und wenn der Steuerfreibetrag tatsächlich überschritten werden sollte, ja dann zieht doch die Bank sowieso die 25%-ige Abgeltungssteuer ab oder sehe ich da etwas falsch?
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