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Inhaber Aktien - Stammaktien und Vorzugsaktien
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Hier mal ein paar grundlegende und allgemeine Informationen zu Inhaberaktien. Die Inhaberaktie ist die Basisform der Aktie. Im Gegensatz zu Namensaktien, deren Eigentümer in das Aktienbuch eingetragen werden muss ist dies bei Inhaberaktien nicht notwendig.
Der Eigentümer solcher Aktien ist also einfach diejenige Person, die die Aktie hält. Somit sind Übergabe beziehungsweise Weitergabe dieser Positionen sehr einfach. Wichtig ist es noch zu wissen, dass Inhaberaktien sowohl Vorzugsaktien als auch Stammaktien sein können.
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Ich hätte noch ein paar weitere Informationen zu Inhaberaktien. Es handelt sich hierbei um eine anonyme Aktie und wer diese Aktie besitzt gilt als Aktionär der jeweiligen Gesellschaft. In Deutschland handelt es sich bei Aktien in den meisten Fällen um Inhaberaktien. Für Anleger ist diese Aktienform deshalb vorteilhaft, da die Aktien relativ einfach übertragen bzw. verkauft werden können.
Inhaberaktien sind mit einer Dividende verbunden und die Inhaber können mitbestimmen, wie sich eine AG entwickelt da sie auf Aktionärs- bzw. Hauptversammlungen ein Stimmrecht haben. Neben den Vorteilen für Anleger gibt es bei Inhaberaktien einen bedeutenden Nachteil für eine AG, denn die Mitaktionäre sind nicht bekannt.
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