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Bedeutung und Berechnung von Schadensfreiheitsklassen
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Bei einigen Versicherungsverträgen sind Schadenfreiheitsklassen festgelegt, die dann auch zu einem Schadenfreiheitsrabatt führen. Auf welche Versicherungsbereiche trifft dieses zu? Wie werden die Schadenfreiheitsklassen festgelegt? Gelten für die Rückstufung im Schadensfall einheitliche Regeln oder wenden die einzelnen Versicherer unterschiedliche Verfahren an? Was geschieht mit der bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft wechselt? Bestehen Möglichkeiten, die Schlechterstellung hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden zu vermeiden? Habt ihr Erfahrungen damit und wie war denn der jeweilige Ablauf?
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Die Schadensfreiheitsklassen beziehen sich grundsätzlich auf die bisherigen Versicherungsjahre ohne Schaden, bei der erstmaligen Anmeldung eines Wagens zudem auf den Zeitraum des Besitzes der Fahrerlaubnis. Ihren Ursprung haben Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung.
Inzwischen wenden einige Versicherer sie als Alternative zur teilweisen Beitragsrückerstattung in Jahren ohne einen Schaden auch in der Privathaftpflichtversicherung oder der Krankenversicherung an. In der Kfz-Versicherung übernimmt die neue Gesellschaft bei einem Versicherungswechsel die erreichte Schadenfreiheitsklasse.
Grundsätzlich verbessert jedes Jahr ohne Schaden die Einstufung, während ein vom Versicherer regulierter Schaden in aller Regel zu einer Rückstufung führt, welche die einzelnen Gesellschaften nach ihren eigenen Tabellen vornehmen. Neben der Selbstübernahme der Kosten besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, durch eine vertragliche Zusatzvereinbarung die Rückstufung bei lediglich einem Schadensfall zu umgehen.
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Die größte Bedeutung von Schadensfreiheitsklassen ist natürlich die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung, welche daraus resultiert. Denn wie es der Name schon sagt, je länger man keine Kfz-Schäden verursacht, umso günstiger werden dann auch die Versicherungsbeiträge. Bei Rückstufungen werden die Versicherungsgesellschaften wohl unterschiedlich agieren, aber sehr viel wird sich das bestimmt auch nicht nehmen, weil keiner etwas zu verschenken hat.
Bei einem Versicherungswechsel, sollte die Schadensfreiheitsklasse schon beibehalten werden, zumindest würde ich darauf bestehen. Und um eine Schlechterstellung oder Abwertung bei der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, bleibt wohl nur, dass man den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlt. Bei kleineren Summen wird das wohl auch sinnvoll sein und bei größeren Schäden muss man es sich eben mal durchkalkulieren ob es sich lohnt.
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