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Was sind alles Berücksichtigungszeiten bei der Rente?

 
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung existieren neben Beitragszeiten und beitragslosen Zeiten im engeren Sinn ja auch Berücksichtigungszeiten. Wodurch werden Berücksichtigungszeiten denn gekennzeichnet? Wie wirken sich diese auf die Rentenhöhe und auf die Erfüllung der Anwartschaft für eine Rentenzahlung aus? Werden Berücksichtigungszeiten bei allen Rentenarten gleichermaßen gewertet? Welche Zeiten gehören zu den Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung? Kennt sich da jemand aus und kann das mal etwas erklären?
  
bayovare
 
 
 
Berücksichtigungszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung die Zeiten, für die kein Beitrag gezahlt wurde und die sich zugleich nicht auf die Rentenhöhe auswirken. Sie sind jedoch für die Feststellung, ob ein Rentenanspruch besteht, von Bedeutung.

Dabei werden sie nicht für alle Rentenarten gleichermaßen berücksichtigt. Sie sind für den Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersgrenze und die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte, nicht aber auf die Rente für besonders langjährig versicherte Mitglieder maßgeblich. Eine Besonderheit stellt die zehnjährige Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung dar, da dieser Zeitpunkt zum Teil auch eine Steigerung der Rentenhöhe bewirkt.

Weitere Berücksichtigungszeiten betreffen die schulische oder universitäre Ausbildung. Vorübergehend existierten weitere Berücksichtigungszeiten für die private Pflege, diese wurde mit Einführung der Pflegeversicherung und der Beitragszahlung in die Rentenversicherung durch die Pflegekassen für künftige Pflegezeiten aufgegeben.
  
zwilling
 
 
 
   
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