|
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Bereitstellungskosten bei Krediten und Darlehen
|
|
|
Was sind Bereitstellungskosten bei der Darlehens- oder Kreditvergabe? Fallen diese für jede Form von Kreditzusagen an oder erfolgt die verzögerte Kreditauszahlung in einigen Geschäftsbereichen auch grundsätzlich ohne die Berechnung von Bereitstellungsentgelten? Welche Bezeichnung verwenden Banken häufig im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden für die Bereitstellungskosten? Wodurch sind Bereitstellungsentgelte gerechtfertigt? Welche Berechnungsmethoden sind bei der Ermittlung der Höhe der Bereitstellungsentgelte anwendbar?
|
|
|
|
|
|
|
|
Bereitstellungskosten sind für den Zeitraum zwischen der Auszahlungsreife und der tatsächlichen Kreditauszahlung beziehungsweise bei dauerhaften Kreditlinien und der Anwendung der anrechenbaren Berechnungsmethode für den nicht in Anspruch genommenen Teilbetrag zu entrichten. Bei der Berechnung eines nicht anrechenbaren Bereitstellungsentgeltes wird dieses hingegen für den Gesamtbetrag der Zusage fällig.
Vorwiegend in der Kommunikation mit privaten Kunden sprechen Banken auch von Bereitstellungszinsen oder auch von einem Bereitstellungsentgelt. Diese erheben sie, da sie einen Kredit bereits ab der festen Zusage refinanzieren und mit Eigenkapital unterlegen müssen. Bei Verbraucherdarlehen ist die Berechnung von Bereitstellungsentgelten unüblich, allerdings lehnen die Geldinstitute eine verzögerte Auszahlung ohnehin zumeist ab.
Rahmenkredite und Dispositionskredite an private Kunden werden grundsätzlich ohne Anrechnung von Bereitstellungszinsen eingeräumt, während deren Berechnung an gewerbliche Kunden üblich ist. Privatpersonen zahlen Bereitstellungskosten vorwiegend für die Immobilienfinanzierung, wobei die Bank ihnen für einen gewissen Zeitraum Kostenfreiheit einräumt.
|
|
|
|
|
|
|
|