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Leistungen und Kosten einer Gebäudeversicherung
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Zu den für Wohngebäude empfohlenen Versicherungen gehört die Gebäudeversicherung. Welche Leistungen sind mit dieser Versicherung verbunden? Nach welchen Kriterien berechnen sich die anfallenden Kosten für die Gebäudeversicherung? Gibt es Unterschiede je nach Ort, an dem das Gebäude steht? Lassen sich denn auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Gebäudeversicherung unterschiedliche Vereinbarungen bspw. zu Elementarschäden im Versicherungsvertrag vereinbaren?
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Die Kosten einer Gebäudeversicherung lassen sich jeweils für den Einzelfall ermitteln. Sie hängen von zahlreichen Faktoren wie der Lage des Gebäudes, seiner Größe und nicht zuletzt auch vom Umfang des Versicherungsschutzes ab. Üblicherweise versichert sind Gebäudeschäden durch Leitungswasser, Sturm, Brand und Hagel.
Weitere Schadensereignisse wie Elementarschäden durch Hochwasser oder Erdbeben können auch gegen die Zahlung einer Zusatzprämie in den Versicherungsschutz integriert werden. Die Gebäudeversicherung bezieht sich auf das feste Gebäude, während der Versicherungsschutz des Inventars der Hausratsversicherung obliegt.
Es existieren in Deutschland wenige Angebote einer kombinierten Eigenheimversicherung, welche die Gebäudeversicherung und die Hausratsversicherung zusammenfasst. Ob Nebengebäude wie Gartenhäuser und nicht direkt auf dem Grundstück stehende Garagen in den Versicherungsschutz integriert sind, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag.
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Eine Wohngebäudeversicherung finde ich schon ziemlich wichtig, denn schließlich will man ja seine Immobilie gegen alle möglichen Risiken absichern. Die Leistungen sind hierbei sehr breit gestreut, jederzeit frei wählbar und decken Schäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosionen und noch einige mehr ab. Zudem kann man über die Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung mit einschließen, die wohl gerade in Hochwassergebieten, sehr wichtig sein kann. Was die Kosten anbelangt, so kann man bei etwa 150 verschiedenen Tarifvarianten, kaum belastbare Aussagen machen und diese müsste man dann schon gesondert mit dem Versicherungsfachmann abklären.
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