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Finanzierungsunterlagen für Haus- und Wohnungskauf

 
Für die Finanzierung eines Haus- und Wohnungskaufes sind umfangreiche Unterlagen beizubringen. Sind diese bei allen Banken identisch oder existieren Unterschiede hinsichtlich der Vorlage von Einkommensabrechnungen? Welche Unterlagen sind hinsichtlich des Objektes beizubringen? Gelten dabei andere Regeln, wenn die finanzierende Bank das zu finanzierende Haus beziehungsweise die zu finanzierende Wohnung selbst anbietet?
  
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Sofern die Bank selbst als Vermittler oder Verkäufer eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung auftritt, liegen ihr die Objektunterlagen üblicherweise bereits vor. Andernfalls gehören zu diesen Baupläne und Wertgutachten ebenso wie ein Auszug aus dem Grundbuchamt.

Die persönlichen Kreditunterlagen umfassen bei einer Immobilienfinanzierung üblicherweise außer den aktuellen Kontoauszügen und den Einkommensnachweisen der vergangenen drei Monate auch die Steuerbescheide der vergangenen drei Jahre. Des Weiteren sind Nachweise über das vorhandene Eigenkapital vorzulegen, sofern keine Finanzierung ohne Eigenkapitalquote gewünscht wird.

Da die Geldinstitute bei der Prüfung von Anträgen auf Immobilienkredite üblicherweise auch das vorhandene Anlagekapital und Nebeneinkünfte berücksichtigen, sind auch hierfür geeignete Nachweise erforderlich. Das trifft auch auf vorhandene Lebensversicherungen zu. Sofern die Bank nur einen Teil der Gesamtkosten finanzieren soll, da zum Beispiel ein Bausparvertrag existiert, legt der angehende Immobilienkreditnehmer die einschlägigen Verträge ebenfalls beim Kreditgespräch vor.
  
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