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Steuerliche Absetzbarkeit von Beerdigungskosten
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Eine Beerdigung ist mit hohen Kosten verbunden. Lassen sich diese (teilweise) von der Steuer absetzen? Bei welchen Steuerarten sind Beerdigungskosten geltend zu machen? Wird das Erbe auf die Beerdigungskosten angerechnet? Wonach richtet sich, ob die Absetzung von der Erbschaftssteuer (offiziell Erbschaftsteuer) oder von der Einkommensteuer erfolgt? Gibt es Höchstbeträge oder zumutbare Eigenbelastungen für die steuerliche Absetzung der Bestattungskosten?
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Für die steuerliche Absetzbarkeit der Beerdigungskosten kommen wohl zwei Steuerarten in Betracht. Zunächst mildern die Aufwendungen für die Bestattung einschließlich der späteren Grabpflege die anfallende Erbschaftssteuer, da diese vor der Steuerfestsetzung vom Erbe abgezogen werden.
Das trifft auf die gesamten Kosten zu, wobei bis zur Höhe von 10 300 Euro keine Einzelnachweise erforderlich sind. Falls jedoch kein Erbe vorliegt oder dieses geringer als die Begräbniskosten ausfällt, kommt ersatzweise die Anrechnung der Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer in Betracht.
In diesem Fall zieht das Finanzamt den zumutbaren Eigenanteil ab und begrenzt den Steuerabzug zudem auf angemessene Beerdigungskosten, wofür dann grundsätzlich mal 7500 Euro zu veranschlagen sind. Der im Rahmen der Einkommensteuer absetzbare Betrag ist somit geringer als die ohne Nachweise akzeptierte Summe bei der Verrechnung im Rahmen der Erbschaftssteuer.
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