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Steuerliche Fragen - wer kann antworten?

 
Ich habe heute ein paar steuerliche Fragen und hoffe, dass mir hier jemand antworten kann. Und zwar möchte ich mich selbstständig machen, habe auch schon die passende Idee und die Gründung steht schon in den Startlöchern. Doch nun stellen sich mir steuerliche Fragen, bei denen ich auf Hilfe hoffe. Einerseits liegt mein künftiges Büro ein paar Kilometer entfernt. Das heißt, ich müsste dort täglich mit dem Auto hinfahren.

Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus? Des Weiteren weiß ich im Moment nicht, ob ich das Auto mit in die Firma einbringen sollte oder lieber nicht.
  
Frisbee
 
 
 
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lassen sich bei Selbstständigen genauso absetzen, wie bei Arbeitnehmern. Pro gefahrenem Kilometer kann man also 0,30 Euro ansetzen, zumindest für eine Strecke. Weitere steuerliche Vorteile ergeben sich, wenn man mit dem Auto zum Kunden fährt. Dann kann man Reisekosten in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer ebenfalls steuerlich geltend machen. Hierbei darf die volle Fahrtstrecke abgesetzt werden.

Ein Problem gibt es allerdings, wird das Auto in die Firma mit eingebracht. Denn in diesem Fall muss der Selbstständige die Ein-Prozent-Regelung anwenden. Das heißt, er muss monatlich ein Prozent des Neuwerts des Wagens versteuern. Dafür entfällt die penible Führung eines Fahrtenbuchs. Wer die Ein-Prozent-Regelung umgehen will, muss ein Fahrtenbuch führen, allerdings bedeutet dies einen enormen Aufwand, so dass sich das Ganze nicht wirklich rechnet. Deshalb sollte man gerade bei Einzelunternehmen, die gegründet werden sollen, stets auf die Variante privates Fahrzeug auch betrieblich genutzt setzen und sich die Fahrtkosten dann auszahlen. So fährt man deutlich besser, als andersherum, einzig die Reparaturen für das Auto können dann nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Weitere steuerliche Fragen, wie man am günstigsten das eigene Unternehmen gründen kann, sollte man am besten mit seinem Steuerberater klären. Denn gerade dieser weiß doch am besten, was sich rechnet und was nicht. In Einzelfällen können nämlich die getroffenen Aussagen überhaupt nicht zutreffen, weshalb dies immer individuell überprüft werden sollte.
  
FeWo
 
 
 
Natürlich kannst du als Selbständiger, deine Fahrten von der Wohnung zu deinem Büro auch steuerlich absetzen, weil das sind ja Aufwendungen die in direktem Zusammenhang mit deiner selbständigen Tätigkeit stehen. Was du nun alles in deine Firma mit einbringen solltest oder nicht, das hängt natürlich auch ein wenig von der Ertragssituation deines Unternehmens ab. Wenn du mehr Kosten als Einnahmen verursachst, dann ist das natürlich nicht so optimal und der Steuervorteil verpufft dadurch natürlich auch. Aber gerade in der Startphase der Selbständigkeit, wäre ein Steuerberater bestimmt von Vorteil, weil dieser kann einem ganz gezielte Tipps und Handlungsempfehlungen geben, die ja auch einen geldwerten Vorteil bringen können.
  
Oskar
 
 
 
   
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