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Steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
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Eine private Altersvorsorge zur Ergänzung für die späteren Rentenbezüge ist ja bestimmt sinnvoll. An Angeboten zu diversen Vorsorgeprodukten, mangelt es ja auch nicht gerade. Ohne jetzt mal näher auf die Renditeversprechen oder auch Aussichten eingehen zu wollen, würde mich eher mal interessieren wie denn Vorsorgeaufwendungen überhaupt steuerlich behandelt werden.
Sind diese Ausgaben denn voll und umfänglich steuerlich absetzbar oder gelten hierbei irgendwelche Höchstbeträge oder Vorsorgepauschalen? Welche Beiträge gelten denn überhaupt als Vorsorgeaufwendungen? Welche Rolle spielt denn das neue Alterseinkünftegesetz? Welche private Altersvorsorge betreibt ihr denn und welche Produkte eignen sich nach eurer Meinung auch aus steuerlicher Sicht besonders gut?
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Neben meinen ganz normalen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung habe ich noch eine Kapitallebensversicherung laufen und diese Beiträge setze ich auch Jahr für Jahr bei meinem Lohnsteuerausgleich an. Was jetzt eine Verminderung der zu versteuernden Bruttosumme angeht, so vermindert sich diese auch um die jeweiligen Beiträge. Was jetzt anderweitige Vorsorgeaufwendungen angeht, wird wohl zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und den so genannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden.
Hierbei gelten durchaus Beschränkungen und Höchstbeträge bei der steuerlichen Absetzbarkeit. Bei steuerlich relevanten Altersvorsorgeaufwendungen werden die Höchstgrenzen wohl fast jährlich neu angepasst, aber wie ich das bisher mitbekommen habe, sind bei einem normalen Arbeitnehmer nicht selten mit den Beiträgen zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge schon erreicht.
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Zur Zeit betreibe ich eigentlich keine wirkliche und aktive Altersvorsorge. Ich zahle zwar in einen Fonds ein, aber das ist ein reines Privatvergnügen von mir und steuerlich habe ich da noch nie etwas geltend gemacht, weil es bei einem solchen Produkt vielleicht auch gar nicht anerkannt würde. Aber möglich ist das unter gewissen Voraussetzungen schon, seine Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abzusetzen und was da alles dazugehört und welche Höchstbeträge dafür gelten, das ist auf dieser Seite sehr gut beschrieben und erklärt.
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