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Fristen um einen Versicherungsfall zu melden

 
Ein Versicherungsfall muss für die Regulierung an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Gibt es dafür Fristen? Ab wann beginnen diese zu laufen? Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer erst durch die Forderung des Geschädigten zur Regulierung von einem verursachten Versicherungsschaden erfährt? Unterscheidet sich die Frist zur Meldung eines Versicherungsschadens je nach Versicherungsart beziehungsweise den Bestimmungen im Versicherungsvertrag?
  
Bakerstreet
 
 
 
Grundsätzlich wird von einer Meldefrist von einer Woche ausgegangen, wenn der Versicherungsvertrag keine andere Frist vorsieht. Sollte dieser die unverzügliche Schadensmeldung verlangen, gilt grundsätzlich ebenfalls die einwöchige Frist. Die Frist läuft ab dem Datum, zu dem der Versicherungsnehmer vom Schadensfall erfährt. Des Weiteren ruht die Meldefrist, wenn der Versicherungskunde aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung an der Abgabe der Schadensmeldung gehindert wird. Für die Fristwahrung reicht eine formlose Information der Versicherung aus.

Das ist vor allem bei der Hausratversicherung von Bedeutung, da die Bearbeitungsdauer bis zum Erstellen der kompletten Liste der gestohlenen Gegenstände nicht zu einer automatischen Verlängerung der Meldefrist führt. Bei beispielsweise der Unfallversicherung ist neben der Meldung des eigentlichen Unfalls auch die rechtzeitige Information des Versicherers über mögliche Spätschäden zu beachten, damit diese von der Leistungspflicht erfasst werden.
  
Froschkoenig
 
 
 
Einen Versicherungsfall sollte man ja immer zeitnah der zuständigen Versicherungsgesellschaft melden, denn sonst könnte es wohl wirklich Probleme mit der Schadensregulierung geben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man beispielsweise einen Verkehrsunfall binnen einer Woche der Versicherung melden sollte. Ich glaube diese Meldefristen sind auch in den jeweiligen AGB´s festgeschrieben.

Bei Meldungen an die gegnerische Versicherung, da gelten wohl Fristen von zwei Wochen, aber wenn möglich, dann würde ich das auch nicht unbedingt ausreizen. Denn bei einer Fristüberziehung kann es durchaus auch mal passieren, dass man den Schaden nur teilweise erstattet bekommt oder die Versicherung diesen nur teilweise übernimmt.
  
Daeumling
 
 
 
   
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