Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Braucht man als Onlinehändler einen Gewerbeschein?

 
Nach einer einfach durchzuführenden Anmeldung kann ja beispielsweise jeder auch auf Ebay verkaufen. Eine Begrenzung der über Ebay zu vertreibenden Waren und Dienstleistung besteht wohl durch von der Plattform vorgegebene Regeln. Diese enthalten aber keine ausdrücklichen Hinweise darauf, ob für den Verkauf auf Ebay auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich oder nicht notwendig ist. Unter welchen Umständen ist eine Gewerbeanmeldung oder ein Gewerbeschein für die Tätigkeit als Verkäufer auf Ebay und ähnlichen Plattformen erforderlich?
  
Mandy81
 
 
 
Ob eine Gewerbeanmeldung für den Verkauf auf Ebay erforderlich oder nicht notwendig ist, richtet sich nach der Art und dem Umfang der ausgeführten Geschäftstätigkeit. Denn wenn Verbraucher lediglich ihre privaten Sammlungen oder nicht mehr benötigte Gegenstände aus privatem Besitz über Ebay verkaufen wollen, müssen sie in der Regel kein Gewerbe anmelden.

Der gezielte und gewinnorientierte Einkauf von Produkten zum anschließenden Weiterverkauf über Ebay oder über eine vergleichbare Versteigerungsplattform führt hingegen dazu, dass eine Gewerbeanmeldung für die Verkaufstätigkeit erforderlich wird.

Bei einer Prüfung der erforderlichen Gewerbeanmeldung achten die zuständigen Behörden auf die Anzahl der auf Ebay vorgenommenen Verkaufsgeschäfte sowie auf deren Art und auch auf den Umsatz. Klare Betragsgrenzen für die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung bei Verkäufen über Ebay bestehen meines Wissens nicht.
  
strickliesel
 
 
 
Einen professionellen Onlinehandel habe ich zwar noch nie betrieben, aber ich denke schon, dass man ab einer bestimmten Umsatzgrenze einen Gewerbeschein beantragen sollte oder vielleicht auch muss. Wobei man bei den Verkäfen vielleicht auch differenzieren sollte, ob man regelmäßig und dauerhaft verkauft oder eher sporadisch und nur vereinzelt. Denn selbst wenn ich mein Auto für eine hohe Summe bei eBay verkaufe, dann würde ich natürlich keinerlei Veranlassung sehen, mir deswegen einen Gewerbeschein zu beantragen. Im Zweifelsfall würde ich ganz einfach mal einen Steuerberater konsultieren.
  
Nathan
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web